24. März 2021 - 9:49 Uhr
Harte Corona-Regeln für die Osterfeiertage 2021
Verschärfte Regeln zu Ostern: Gründonnerstag und Karsamstag werden als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Sie gelten daher rein rechtlich als Feiertage. Das verkündete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder heute auf einer Pressekonferenz. Aber was heißt das für Arbeitnehmer? Rechtsanwältin Nicole Mutschke klärt auf.
+++ Liveticker mit ersten Reaktionen auf die Bund-Länder-Beschlüsse +++
Wer darf am Ruhetag öffnen?
Der Gründonnerstag und der Karsamstag gelten in diesem Jahr als einmalige Ruhetage. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sind die Regeln an diesen beiden Tagen mit denen an Sonn- und Feiertagen vergleichbar. Die Unternehmen bleiben in der Regel geschlossen.
An Gründonnerstag und Karsamstag muss der Einzelhandel schließen. Nur am Samstag haben die Lebensmittelgeschäfte geöffnet. Es dürfen aber auch nur Lebensmittel verkauft werden. Keine andere Waren.
Muss ich an Gründonnerstag und Ostersamstag arbeiten?
An einem Ruhetag darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden - wie auch an Sonn- und Feiertagen. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass nur in folgenden Bereichen an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf, wie zum Beispiel im Rettungsdienst, bei der Polizei oder im Krankenhaus.
Muss ich als Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen?
"Wenn man sagt 'Es ist so wie ein Feiertag oder wie ein Sonntag', dann kommt es darauf an, ob ich als Arbeitnehmer an diesen Tagen grundsätzlich frei habe. Wer also normalerweise an Sonn- und Feiertagen frei hat, muss sich keinen Urlaub nehmen." so Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
"Der Bund macht heute noch die Rechtsgrundlage dafür", dass sowohl der Gründonnerstag wie auch der Karsamstag "wie ein Sonn- und Feiertag behandelt wird", sagte Markus Söder am Dienstag.
Wer in der Regel auch an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, wie zum Beispiel Klinikpersonal oder Polizei, der sollte einen Ersatz-Ruhetag bekommen.
Aus virologischer Sicht: Das bringen die Ruhetage an Ostern.
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