„Recht einfach“ mit Rechtsanwältin Nicole Mutschke
Rauchen, pullern, Kaffee trinken - was zählt zur Arbeitszeit, was nicht?
Gerade auf der Arbeit angekommen und los geht’s! Oder etwa doch nicht?
Denn wann beginnt Arbeitszeit eigentlich offiziell? Wenn ich mir noch schnell einen Kaffee hole oder erst, wenn ich am Platz sitze und den PC hochfahre? Das und mehr erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke in unserer Rubrik „Recht einfach“.
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Schon gewusst? Arbeitszeit beginnt, wenn wir noch auf den PC warten
Tatsächlich beginnt die Arbeitszeit laut Expertin bereits dann, wenn der Computer noch hochfährt und wir eigentlich effektiv noch gar nichts tun: „Auch wenn es Arbeitgeber nicht gerne hören: Natürlich ist das Arbeitszeit, denn der Arbeitnehmer wird ja hier auf Wunsch des Arbeitgebers und in dessen Interesse tätig. Also ist das Ganze natürlich auch als Arbeitszeit zu bezahlen.“
Aber wie sieht es mit Raucherpausen, Toilettengängen und Kaffeekränzchen aus? Mehr erfahrt ihr im Video! (vdü)
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