Onkel schwängerte geistig behindertes Mädchen

Polen: Kliniken verweigern vergewaltigter 14-Jähriger eine Abtreibung

Symbolbild: Ultraschall
Symbolbild: Ultraschall

Bei diesem Fall schaltete sich sogar der Gesundheitsminister des Landes ein: Mehrere Kliniken haben einem 14-jährigen Mädchen die Abtreibung verweigert, wie polnische Medien berichten. Die geistig behinderte Jugendliche aus Polen war von ihrem Onkel vergewaltigt und geschwängert worden. Obwohl die 14-Jährige in dem Fall legal hätte abtreiben dürfen, wollten viele Ärzte den Eingriff wegen der restriktiven Abtreibungsgesetze in Polen offenbar nicht durchführen.

Lese-Tipp: Strenge Abtreibungsgesetze in Polen: Izabela (30) durfte nicht abtreiben - kurz darauf starb sie im Krankenhaus

Wegen strenger Abtreibungsgesetze: 14-Jährige sucht mehrere Kliniken auf, wird aber immer wieder abgewiesen

Die 14-Jährige hatte wohl mehrere Kliniken im Osten Polens aufgesucht und einen Schwangerschaftsabbruch erbeten. Doch wurde sie immer wieder zurückgewiesen. Grund dafür seien die strengen Abtreibungsgesetze.

Die aufgesuchten Krankenhäuser beriefen sich dabei also auf eine Gewissensklausel, auf deren Grundlage Ärzte eine Abtreibung ablehnen können, falls dies ihren religiösen Überzeugungen widerspricht. Seit dem Jahr 2021 gibt es in dem europäischen Land ein fast vollständiges Verbot.

Doch der Fall der 14-Jährigen sorgte nun für einen Aufschrei: Polens Gesundheitsminister Adam Niedzielski sagte am Montag vor Journalisten: „Wir sind entsetzt über diesen Fall und unsere Reaktion darauf ist eindeutig.“

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Durch den jetzigen Fall aber wurde deutlich, dass Frauen eine Abtreibung selbst in solchen Fällen schwer gemacht werden kann. Mehrere polnische Oppositionsvertreter forderten nun eine Änderung des Gesetzes. Die Gewissensklausel sei "barbarisch und unmenschlich", sagte Katarzyna Kotula von der linksliberalen Partei Wiosna.

Der 14-Jährigen wurde jetzt in einem Krankenhaus in Warschau geholfen. Dort wurde der Schwangerschaftsabbruch schließlich durchgeführt. (mca)

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