DAS ändert sich jetzt
Neue Corona-Reise-Regeln: Was Sie für den nächsten Urlaub wissen müssen

Das Coronavirus hat das Reisen grundlegend verändert: Vor jedem Urlaub ist es unabdingbar, sich genau über die Reisebestimmungen zu informieren. Teils versinkt man dabei in Bürokratiebergen, und die Lust aufs Reisen vergeht schneller als gedacht.
Gute Nachrichten: Ab Februar wird das jetzt unkomplizierter. Denn die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Empfehlung der EU-Kommission geeinigt, die die Reise-Regeln künftig nicht mehr vom Infektionsgeschehen, sondern vom Immunisierungsstatus der Reisenden abhängig machen soll.
Corona-Impf- und Genesenenstatus: Wie lange ist man immunisiert?
Der Impfstatus soll nun nur noch 270 Tage lang gültig sein, was in etwa neun Monaten entspricht. Da eine vollständige Impfung zuvor ein Jahr lang gültig war, könnte das Reisen für Personen, die nur doppelt geimpft sind, schwieriger werden. Das gilt bereits für diejenigen, die vor dem 7. Mai 2021 ihre zweite Impfung bekommen haben.
Um den Impfstatus aufrecht zu halten, muss eine dritte Booster-Impfung verabreicht werden, die die geimpfte Person von eventuellen Tests oder sogar einer Quarantäneverordnung befreit.
Genesen gilt man von nun an 180 Tage lang, also ein halbes Jahr. (Innerhalb Deutschlands gilt das nur noch jedoch nur für drei Monate)
Ungeimpfte genießen Reisefreiheit, wenn sie einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigenschnelltest, der nur 24 Stunden gültig ist, nachweisen können.
Der Impfstatus soll nun nur noch 270 Tage lang gültig sein, was in etwa neun Monaten entspricht. Da eine vollständige Impfung zuvor ein Jahr lang gültig war, könnte das Reisen für Personen, die nur doppelt geimpft sind, schwieriger werden. Das gilt bereits für diejenigen, die vor dem 7. Mai 2021 ihre zweite Impfung bekommen haben.
Um den Impfstatus aufrecht zu halten, muss eine dritte Booster-Impfung verabreicht werden, die die geimpfte Person von eventuellen Tests oder sogar einer Quarantäneverordnung befreit.
Genesen gilt man von nun an 180 Tage lang, also ein halbes Jahr. (Innerhalb Deutschlands gilt das nur noch jedoch nur für drei Monate)
Ungeimpfte genießen Reisefreiheit, wenn sie einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigenschnelltest, der nur 24 Stunden gültig ist, nachweisen können.
Einheitliches Corona-Reisedokument für EU-Bürger

Aber wie genau wird das aussehen? Ab dem 1. Februar soll das digitale Covid-Zertifikat der EU den Reiseverkehr zwischen den Staaten erleichtern. Abrufbar als QR-Code über die Coronawarn- oder die CovPass-App, enthält das Zertifikat die Information über den Impf-, Genesenen-, oder Teststatus der Person. Alle Reisenden, die ein gültiges Zertifikat haben, sollen künftig von Reisebeschränkungen befreit sein. Diejenigen, die es nicht vorweisen, müssen mit zusätzlichen Tests oder anderen Reisebeschränkungen rechnen. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren, Pendler und Grenzgänger.
Worauf dürfen sich Urlauber jetzt einstellen?
Obwohl es sich bei der neuen Regelung um eine Empfehlung handelt, erklärt Katarzyna Kolanko, eine Sprecherin der Europäischen Kommission, auf Nachfrage von RTL: „Für den Reisegebrauch müssen alle EU-Mitglieder ab jetzt einen Impfnachweis akzeptieren, der nicht älter als neun Monate ist.“ Diese beginnen mit der Vervollständigung der ersten Impfserie.
Was Reisenden aber weiterhin klar sein muss: Die neue Regelung vereinheitlicht zwar das Reisen zwischen den EU-Staaten, betrifft aber nicht die Regeln innerhalb eines Landes. Denn was die Gültigkeit des Impf- und Genesenenstatus angeht, haben die Länder weiterhin ihre eigenen Vorschriften. So gilt man in Frankreich bspw. sieben Monate als vollständig geimpft, in Italien hingegen nur sechs Monate, wie auch in Deutschland. Deswegen empfiehlt das Auswärtige Amt auf unsere Nachfrage: "Man sollte sich vorerst weiterhin auf den Webseiten oder bei den Konsulaten des jeweiligen Reiselandes über die geltenden Regeln informieren." (lma)
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