Corona-Infektion vor oder nach der Impfung
RKI verkürzt Genesenenstatus - was Betroffene jetzt wissen müssen

Das Robert Koch-Institut hat den Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron. Was bedeutet das jetzt für Betroffene? Was Sie beachten sollten, um weiterhin in Restaurants, Geschäfte oder zum Sport gehen zu können.
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Nach dem Ablauf des Genesenen-Status wird eine Impfung empfohlen
Als Genesene gelten Personen, die mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Dieser Status gilt jetzt aber nicht mehr 180 Tage, sondern nur noch 90. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden darauf hindeuten „dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, begründet das Robert Koch-Institut die Entscheidung in den neuen Richtlinien. Nach dem Ablauf des Genesenen-Status wird eine Impfung empfohlen.
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Was bedeutet der kürzere Genesenen-Status für Betroffene?
Wer vor der Corona-Infektion noch nicht geimpft war, sollte sich danach impfen lassen (Genesenenimpfung). Am besten zwei Wochen vor Ablauf des Genesenen-Status, denn zwei Wochen nach dem Piks ist die Impfung gültig. Ab diesem Zeitpunkt gelten Betroffene dann als grundimmunisiert (2G). In 2G-Plus-Betrieben brauchen sie weiterhin einen negativen Schnelltest.
Lassen sich Betroffene nicht impfen, gelten sie nach drei Monaten als ungeimpft und haben keinen Zutritt zu Orten, an denen die 2G- oder 2G-Plus-Regel gilt. Überall, wo 3G gilt, haben sie mit einem negativen Schnelltest Zutritt.
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Corona-Infektion nach Impfung
Wer nach der ersten Impfung positiv auf das Coronavirus getestet wird, hat durch die Infektion die Grundimmunisierung erreicht (2G). Drei Monate nach der Infektion wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Damit gelten betroffene dann als geboostert und brauchen an Orten an denen 2G-Plus gilt keinen zusätzlichen Schnelltest.
Wer nach seiner Boosterimpfung an Corona erkrankt, braucht danach keine zusätzliche Impfung.
Anpassung der Einreisebestimmung
Der Genesenenstatus ist genauso wichtig für Quarantäne- und Einreiseregeln wie der Impfstatus. Denn durch die Verkürzung des Genesenen-Status ändern sich auch die Einreisebestimmungen. Wer aus einem Hochrisikogebiet zurück nach Deutschland fliegt, bereits länger als drei Monate genesen ist und keine zusätzlich Impfung hat, gilt als ungeimpft und muss in Quarantäne. Im Ausland gelten die Bestimmungen des jeweiligen Urlaubsgebietes. In den meisten EU-Ländern verfällt der Genesenen-Status nach drei, fünf oder sechs Monaten. Wichtig ist jetzt also, dass sich Betroffene rechtzeitig nach der Infektion um eine Impfung bemühen. (sli)
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