Wirrwarr um ImpfungRKI passt Impfstatus an: Sind wir jetzt nicht mehr "vollständig geimpft"?
Geimpft, genesen, geboostert – als wären die Abstufungen der verschiedenen „Gs“ mit und ohne Plus nicht schon kompliziert genug, hat das Robert Koch-Institut (RKI) jetzt auch noch eine entscheidende Bezeichnung in seinem Impfquotenmonitoring geändert. Wer bisher als „vollständig geimpft“ galt, wird hier jetzt nur noch als „grundimmunisiert“ geführt. Betroffen sind davon schlappe 60 Millionen Menschen. Sind diese jetzt gar nicht mehr vollständig geimpft?
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Corona-Impfungen: Sind 3 das neue 2?
Bisher führte das RKI die mehr als 60 Millionen Doppelt-Geimpften in Deutschland in seinem Impfquotenmonitoring noch als „vollständig geimpft“ auf. Seit Dienstag gelten diese dort als „grundimmunisiert“. Knapp 40 Millionen davon haben eine Auffrischungsimpfung bekommen. Mit seiner Anpassung reagiert das RKI offenbar auf die Forderung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Bei „RTL Direkt“ erklärte er am Dienstagabend, wer noch nicht geimpft sei, müsse „drei Impfzyklen durchlaufen“. Sind wir also künftig erst ab drei Impfdosen vollständig geimpft?
Corona-Grundimmunisierung mit Ablaufdatum
Es sieht ganz danach aus. Denn: Die meisten Experten sind sich einig darüber, dass der Impfschutz nach zwei Impfdosen nicht ausreichend ist. Studien belegen zudem, dass der Booster eine Ansteckung mit der Omikron-Variante zumindest kurz nach der Impfung deutlich senke. Das betont auch Dr. Georg-Christian Zinn, Direktor Hygienezentrum Bioscientia, im Interview mit RTL: „Wir lernen jeden Tag etwas dazu und wir wissen, erst mit der dritten Impfung haben wir einen sehr guten Schutz vor Erkrankung gegen die Omikron-Variante und einen guten Schutz gegen Infektionen.“
Auch im Alltag geht fast nichts mehr ohne Booster: 2G plus ist die weitestgehend in Restaurants, in Fitnessstudios und bei Veranstaltungen geltende Regelung. Wer nicht geboostert ist, braucht einen tagesaktuellen Test. Allein mit der doppelten Impfung kommt man hier nicht mehr weit.
Ab dem 1. Februar 2022 hat die doppelte Impfung ohne Auffrischung zudem ein Ablaufdatum. Impfzertifikate sind dann in der EU nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Für die Booster-Impfung gibt es bislang kein Ablaufdatum. Innerhalb der Corona-Warn-App ist ein technisches Ablaufdatum bei jedem Zertifikat nach einem Jahr eingetragen. Ein Zertifikat, das technisch abgelaufen ist, bedeute allerdings nicht zwangsläufig, dass kein Impfschutz mehr bestehe, erklärt das RKI auf seiner Internetseite. Es werde dann lediglich ein neuer digitaler Nachweis über die Impfung oder die Genesung benötigt.
2G bald geboostert und genesen?
Ob 2G künftig nicht mehr geimpft und genesen, sondern geboostert und genesen bedeutet? Geht es nach Lauterbachs Vorstoß, ist das sehr wahrscheinlich. Derzeit ändert allein die Anpassung des RKI von „vollständig geimpft“ zu „grundimmunisiert“ aber noch nichts an 2G. Wer zweimal mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde, gilt 14 Tage nach der zweiten Impfdosis als vollständig geimpft.
Wer mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff verwendeten Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurde, muss jetzt allerdings nachlegen. In der seit Sonntag geltenden Corona-Schutzverordnung steht, dass nur noch Menschen mit drei Impfungen als geboostert gelten. Dies gilt auch für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die „Johnson & Johnson“-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech oder Moderna erfolgen, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte. Um nach einer „Johnson & Johnson“-Erstimpfung als geboostert zu gelten, braucht es aber auch hier eine dritte Impfung.
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Ruf nach Vereinfachung der Regeln für Geimpfte und Genesene
Die Frage ist aber: Wer blickt da jetzt noch wirklich durch? Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans fordert deswegen auch eine Erklärung des Robert Koch-Instituts zur Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate. „Es reicht nicht, eine Regeländerung auf seine Website zu schreiben“, sagt der CDU-Politiker der „Welt“. „Dass in der Schweiz der Genesenen-Status zwölf Monate gilt, hierzulande aber nur drei, das muss man den Menschen erklären.“
Auch FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Andrew Ullmann fordert gegenüber RTL: „Die Regularien, die wir haben, 3G, 2G, 2G plus oder gar 1G, die sind in der Zwischenzeit sehr verwirrend geworden und keiner weiß mehr so genau, was das jetzt bedeutet“, so Ullmann. „Ich würde mich freuen, wenn wir uns einig werden würden, mit dem Bundesministerium für Gesundheit und auch dem Robert Koch-Institut, einfachere Regeln anzuwenden.“ (akr/ija/mit dpa)
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