Was jetzt wo giltIn diesen Bundesländern werden die Corona-Regeln gelockert

Die Inzidenz sinkt endlich wieder und in vielen Teilen Deutschlands steht der Kurs aktuell auf lockern. Denn: Bund und Länder haben am Mittwoch, den 16. Februar, einen dreistufigen Öffnungsplan beschlossen. Was schon jetzt in den jeweiligen Bundesländern gilt und zudem geplant ist. Alle Regeln im Überblick (Stand: Samstag, 19. Februar).
Lese-Tipp: Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Lage auf den Intensivstationen trotz hoher Fallzahlen bisher nicht kritisch. Seit dem 9. Februar gelten hier laut Stufenplan die Regeln der „Alarmstufe 1“:
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen.
2G+ gilt nur noch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden.
Im Freien greift die 2G+-Regelung, solange es nicht mehr als 10.000 Teilnehmende gibt.
Auch die Sperrstunde sowie die 3G-Regel für den Einzelhandel sind aufgehoben worden.
Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden, in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens entfällt die Erhebung.
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen: 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1 Haushalt wenn die Personen nicht geimpft/ genesen sind.
Bayern
Schon länger gelten in Bayern folgende Regeln:
Sperrstunde in der Gastronomie entfällt
Mehr Zuschauer bei Sport und Kultur
Erleichterungen bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen
Seit Donnerstag, den 17. Februar, gilt zudem folgendes:
Kontaktbeschränkungen entfallen im privaten Bereich für Geimpfte und Genesene. Kontaktbeschränkungen bei Ungeimpften bleiben unverändert.
Aus 2G+ wird 2G: Sport und Kultur, Messen, Tagungen und Freizeiteinrichtungen.
3G-Zutritt (geimpft, genesen oder getestet) bei Sportstätten für die eigene Betätigung (zum Beispiel Fitnessstudios).
3G-Zutritt zudem in Musikschulen, Bibliotheken oder Museen.
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenanzahl, die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.
Lese-Tipp: Scholz: Brauchen Impfpflicht für den nächsten Herbst und Winter
Berlin

Seit Samstag (5. Februar) sind in Berlin bereits neue Corona-Regeln in Kraft. Beim Friseurbesuch können Kunden künftig zwischen Test und Maske entscheiden. Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen, die frisch geimpft oder genesen sind oder eine Booster-Impfung erhalten haben.
Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht nach einem positiven Schnelltest oder zum Beenden der Quarantäne, das Anrecht zum PCR-Test bleibt aber bestehen.
Weiterhin gilt 2G+ neben der Gastronomie auch in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport oder bei Hotelübernachtungen. Die Kontakte werden nicht mehr nachverfolgt. 3G, also dass auch Ungeimpfte mit Test Zugang bekommen, wird erst ab dem 4. März geltend gemacht.
Zudem sollten Sie folgendes beachten:
Private Zusammenkünfte Geimpfter und Genesener bleiben vorerst auf maximal zehn Personen begrenzt.
Ungeimpfte dürfen sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.
Das Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Hochschulen ist Pflicht.
2G im Einzelhandel entfällt. Es gilt beim Einkaufen überall ausschließlich die FFP2-Maskenpflicht.
Entfall der 2G-Regel in Zoos, Tierparks, Galerien und Museen.
3G in Bibliotheken und Archiven.
Brandenburg
Die Brandenburger Landesregierung hat am Dienstag (8. Februar) Lockerungen für den Einzelhandel beschlossen:
Statt 2G gilt in Geschäften lediglich eine FFP2-Maskenpflicht.
Auch die nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte in Hotspots fallen weg.
Beim Sport gilt 3G statt 2G.
Anwesenheitsdokumentation entfällt, außer bei Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime.
Die folgenden Regeln bleiben trotz der neuen Bund-Länder-Beschlüsse bestehen:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von höchstens zwei Personen und einem weiteren Haushalt
In Hotspot-Regionen müssen Diskotheken, Bars und Clubs schließen.
Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden
FFP2-Maskenpflicht gilt in öffentlichen Räumen, in denen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können
2G Kulturbereich und Hochschulen
2G+ in der Gastronomie
3G am Arbeitsplatz, im ÖPNV, in Schulen und Krankenhäuser
Bremen
In Bremen gilt aktuell die „Warnstufe 3“ – mit 2G+ Regel unter anderem in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Was neu ist: Seit Samstag (19. Februar) gelten in Bremen keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte Personen – bei privaten Feiern und Zusammenkünften. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen.
Außerdem gilt:
Maskenpflicht im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen ab einem Alter von sechs Jahren
Im Nahverkehr und am Arbeitsplatz gilt 3G.
In der Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen muss eine FFP2 oder KN95/N95-Maske getragen werden.
Neben den Schulen gilt auch in den Kitas eine Testpflicht.
Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
Hamburg

In Hamburg ist die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen am Samstag, den 19. Februar, in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene können sich wieder in unbegrenzter Zahl privat treffen. Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts.
Außerdem wurden das Alkoholverkaufsverbot für den Handel und die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Bis dato mussten Lokale um 23:00 Uhr schließen, Alkohol durfte schon nach 22:00 Uhr nicht mehr verkauft werden.
Und: Das Bundesland hat die 2G-Regelung im Einzelhandel sowie in Museen, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks weitestgehend durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
Dennoch gelten in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens die 2G+-Regeln:
Gastronomie
Freizeiteinrichtungen und allgemeine Veranstaltungen
kulturelle Einrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kinos und Opern
in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Spielhallen und Co.
bei körpernahen Dienstleistungen, ausgenommen sind Friseure und Angebote der Fußpflege
Hessen
In Hessen gelten seit dem 7. Februar Lockerungen der Corona-Regeln. 2G im Einzelhandel ist aufgehoben: Bis dato konnten nur Geimpfte und Genesene shoppen gehen, nun müssen lediglich alle Kunden ab 15 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen sind: Kinos, Restaurants und Hallensport.
Lockerungen bei Großveranstaltungen: Veranstalter dürfen im Freien bis zu 50 Prozent der Plätze besetzen und höchstens 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulassen. Im Innenraum ist eine Auslastung von 30 Prozent und bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher erlaubt.
Hotspot-Regel entfällt: Zuvor galt in Hotspots eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, sowie ein Alkoholverbot. Außerdem mussten Bordelle schließen, die jetzt unter 2G+ und Kontaktnachverfolgung wieder öffnen dürfen.
Doch nicht alle Regelungen wurden aufgehoben, weiterhin bestehen bleibt:
Maximal 10 Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Für Ungeimpfte gilt: Der eigene Haushalt plus maximal 2 weitere Personen eines Haushalts. Dies – inklusive ein tagesaktueller Test – wird auch im privaten Raum empfohlen.
3G am Arbeitsplatz
2G+ bei Veranstaltungen im Innenraum, körpernahen Dienstleistungen (außer bei medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen und bei Friseuren) sowie bei touristischen Übernachtungen.
Tanzlokale und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Ampelmodell, nach dem die Maßnahmen jeweils angepasst werden. Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz nach offiziellen Angaben vom Freitag (18. Februar) für das gesamte Bundesland bei 10,4.
Grün (Hospitalisierungen unter 3)
3G für körpernahe Dienstleistungen
Maskenpflicht in ÖPNV, Einzelhandel und Behörden
Gelb (Hospitalisierungen zwischen 3 und 6)
2G+ in der Innen-Gastronomie
2G für Veranstaltungen und Feiern mit max. 100 Personen
2G für Amateur- und im Profisport
2G für Kultur- und Freizeiteinrichtungen inkl. Schwimmbäder
2G für körpernahe Dienstleistungen
3G-Regel für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Orange (Hospitalisierungen zwischen 6 und 9)
alle bei Aktivitäten, die bei „Gelb“ unter 2G laufen, werden zu 2Gplus
Rot (Hospitalisierungen über 9)
2G+ für Fitnessstudios
2G+ für Tierparks und Zoos
Amateur- und im Profisport in festen Gruppen
Sportvereine dürfen nur maximal 15 Personen gleichzeitig zulassen
Neueste Änderung ist, dass seit de 12. Februar die 2G-Regel im Einzelhandel durch 3G und Maskenpflicht ersetzt ist. Weitere Lockerungen sollen erst am 24. Februar folgen.
Nordrhein-Westfalen

Seit diesem Samstag (19. Februar) greift in Nordrhein-Westfalen eine gelockerte, neue Corona-Schutzverordnung. Sie bringt vor allem Erleichterungen für den Handel und für private Treffen:
Die Zugangsbeschränkungen für alle Ladengeschäfte im Einzelhandel entfallen. Damit entfallen auch Kontrollen von Impf- oder Testnachweisen an den Eingangstüren. Erforderlich ist nur noch eine medizinische Maske, die jedoch dringend empfohlen wird.
Keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte oder genesene Personen bei privaten Zusammenkünften. Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen.
Aktuell gilt:
Clubs und Diskotheken sind geschlossen
2G+ in: Kantinen und Mensen, Gastronomie,Amateursport im Innenbereich,Schwimmbäder, Saunen und Thermen, Karneval und Brauchtum
2G gilt für:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Sportveranstaltungen
Jagd (mit mehr als vier Schützinnen und Schützen)
touristische Übernachtungen
Und 3G in:
ÖPNV
Bildung, Hochschule, Integrationskurse
Bibliotheken, Archive
Messen, Kongresse (nur für Fachpersonal)
politische Sitzungen
Trauungen und Beerdigungen
Friseurbesuche (nur mit FFP2-Maske)
körpernahe Dienstleistungen, Sonnenstudios
nicht-touristische Übernachtungen
Demonstrationen
kontaktfreier Sport im Freien
Niedersachsen
Die Landesregierung in Hannover hat sich dazu entschieden, die sogenannte „Winterruhe“ zu verlängern. Die scharfen Corona-Regeln gelten also weiter, Lockerungen sind voraussichtlich erst ab dem 24. Februar in Sicht.
Zur Erinnerung: In Niedersachsen gilt bereits seit Anfang Dezember fast überall 2G+. Das betrifft Veranstaltungen in Innenbereichen bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen – ebenso in Diskotheken, in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen. Auch eine FFP2-Maskenpflicht gilt überwiegend in Innenbereichen, OP-Masken reichten in vielen Fällen nicht mehr aus. Zudem besteht eine Testpflicht für alle Kinder ab 3 Jahren, 3x wöchentlich
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Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt der erste Lockerungsschritt seit Freitag, den 18. Februar. Was neu ist:
Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen fallen weg
2G-Regelung im Einzelhandel entfällt
Die zulässige Zahl an Zuschauern und Teilnehmern bei Veranstaltungen wird erhöht
2G plus gilt in:
Innengastronomie
Freizeit- und Kulturveranstaltungen im Innenbereich
2G gilt in:
Außengastro und Abholung
Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen, außer Kinder unter 12
Freizeit- und Kulturveranstaltungen im Außenbereich
Und 3G gilt in:
ÖPNV
Kantinen
Saarland

Der 19. Februar spielt auch im Saarland eine große Rolle, denn: Der Samstag geht auch in diesem Bundesland mit vielen Lockerungen einher.
Im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Keine Kontaktbeschränkungen mehr für Genesene und Geimpfte. Für Ungeimpfte bleiben Kontaktbeschränkungen für private Treffen bis zum 19. März weiter bestehen.
Weitere Lockerungen sind ab dem 4. März geplant, ein dritter Schritt dann ab dem 20. März. Auf den Fahrplan mit Lockerungen hatten sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt.
2G plus gilt für:
Kultur- und Freizeitaktivitäten im Innenbereich
Gastronomie und Hotellerie
Schwimmbäder, Thermen und Saunen im Innenbereich
Außerschulische Bildungsveranstaltungen, VHS, Hundeschulen et cetera
Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Spielhallen
Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Amateursport
körpernahe Dienstleistungen
2G gilt für:
Fahrschulen, Flugschulen
Integrationskurse
Erste-Hilfe-Kurse
Bibliotheken
Kultur- und Freizeitaktivitäten im Außenbereich
Freizeit- und Amateursport
Hundeschulen
Und 3G gilt:
im ÖPNV
am Arbeitsplatz
in Hochschulen
für berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote
Sachsen
Seit 6. Februar gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung, die ein Stufenmodell je nach Krankenhausbelegung vorsieht. Sind landesweit an zwei aufeinander folgenden Tagen 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt, greift die Überlastungsstufe (Stand 18. Februar: kritischer Belastungswert nicht erreicht).
Weil aktuell nicht so viele Menschen mit Corona im Krankenhaus behandelt werden müssen, lockert Sachsen. Zu den Lockerungen zählen zum Beispiel 2G-Regeln in:
Restaurants
Cafés
Museen und Ausstellungen
Zoos und Tierparks (drinnen)
sowie 3G bei beruflichen Reisen, in Bibliotheken und in Zoos und Tierparks draußen. Außerdem darf im Einzelhandel eingekauft werden, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist. Auch bei körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel beim Friseur oder bei der medizinischen Fußpflege gilt 3G – allerdings mit Kontakterfassung. 2G+ gilt für Touristen sowie in Kinos, Theatern, Sonnenstudios, Saunen, Schwimmbädern und Fitnessstudios oder auf Messen.
In der Überlastungsstufe gilt:
Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen werden geschlossen, Ausnahme: Prüfungsvorbereitung
Diskotheken und Clubs schließen
2G+ bei Gastronomie, Messen und Kongressen
2G im Einzelhandel, Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen, sowie in Innenbereichen von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten
Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Alkoholverbot
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt wurde die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt. Beim Einkaufen muss kein Nachweis mehr vorgezeigt werden. Aber: Es ist weiterhin Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, die Landesregierung empfiehlt eine FFP2-Maske
Auch in Gedenkstätten, Museen oder anderen Kultureinrichtungen wird es kein 2G mehr geben, hier gilt ab sofort die 3G-Regelung. Außerdem dürfen sich Genesene und Geimpfte wieder mit mehr als zehn Personen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften und Nicht-Genesenen sind maximal zehn Personen oder zwei Haushalte, die diese Grenze überschreiten, erlaubt.
Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat die Corona-Maßnahmen zum 19. Februar erneut gelockert. Hier gilt:
Geimpfte und Genesene müssen sich nicht mehr an Kontaktbeschränkungen halten.
Ungeimpfte dürfen sich mit maximal 25 Personen treffen.
Es bleibt:
Kein 2G im Einzelhandel, es besteht Maskenpflicht
2G-Regel in der Gastronomie (ohne Sperrstunde)
3-mal wöchentliche Testpflicht für Kita-Kinder und Personal
Maskenpflicht für alle Schul-Jahrgänge
Musikchöre und Blasorchester dürfen ohne Mundschutz proben, aber mit 2G+ Regel
Maximal 30 Prozent Auslastung bei Großveranstaltungen in Innenräumen, Obergrenze: 4.000 Personen
Thüringen
Ähnlich sieht die Situation in Thüringen aus, wo der erste Öffnungsschritt des Bund- und Länderbeschlusses bereits umgesetzt wird.
Geimpfte und genese Personen müssen sich nicht mehr an Kontaktbeschränkungen halten
Bis zum 19. März dürfen sich Ungeimpfte jedoch weiterhin nur mit maximal zwei Personen eines weiteres Haushalts treffen.
Keine Kontaktverfolgung mehr in der Gastronomie
2G wird (fast) überall durch 3G (geimpft, genesen ODER getestet) ersetzt, Ausnahme: Schwimmbäder und Saunen – dort gilt 2G+
Einzelhandel öffnet auch für ungeimpfte Kunden, Zugangsbeschränkungen und Kontrollen entfallen.
Trotzdem gilt auch in diesem Bundesland: Maske tragen und Abstand halten. (mit dpa)
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