Richterin versagt fast die Stimme: "Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit"
Mordfall Leonie aus Torgelow: Mutter zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
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Hilfe für Leonie wäre möglich gewesen - daher keine Bewährung
Zwei Jahre Haft ohne Bewährung. So lautet das Urteil des Amtsgerichtes Neubrandenburg gegen die Mutter der sechsjährigen Leonie aus Torgelow. „Sie haben sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht“, sagte Richterin Tanja Krüske in der Urteilsbegründung. Die Mutter hatte zugegeben, die schweren Verletzungen ihrer Tochter seinerzeit zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig für Hilfe gesorgt zu haben. Der Stiefvater hatte Leonie brutal misshandelt und dann dafür gesorgt, dass zu spät Hilfe kam.
Stiefvater misshandelte Leonie brutal und verhinderte dann ihre Rettung
Die Richterin sagte, die 27-Jährige hätte die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, dies aber nicht getan. Eine Aussetzung zur Bewährung sei in diesem Fall nicht mehr möglich. "Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit", sagte die Richterin, der beinahe die Stimme versagte. "Wir verkennen nicht, dass ihr Partner Leonie umgebracht hat, aber sie hätten sie retten können", so Krüske.
Bei der Verurteilten war keine Regung erkennbar, der leibliche Vater von Leonie ließ den Kopf auf den Schreibtisch sinken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Urteil ging Amtsgericht über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Diese hatte gefordert, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Video: So reagiert der leibliche Vater auf das Urteil gegen Leonies Mörder
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Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen öfter misshandelt. Am Tag ihres Todes verprügelte er sie heftig und verhindert anschließend, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er wurde wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Angeklagte war während der Misshandlung des Kindes damals einkaufen. Nach ihrer Rückkehr hatte sie die Verletzungen der Sechsjährigen zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig Rettungskräfte benachrichtigt. Leonie starb an Hirnverletzungen. Nach Einschätzung einer Rechtsmedizinerin hätte sie überleben können, wenn schneller medizinische Hilfe geholt worden wäre. (dpa; uvo)