Abdul Ballout - bis Mai sitzt er in U-Haft. Er wird dann nach Jugendstrafrecht zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er sich der Terrormiliz IS anschließen wollte. Der Richter macht eine Haftstrafe davon abhängig, ob er an einem Deradikali-sierungsprorgam teilnimmt. Ein halbes Jahr Zeit hat er dafür und kommt frei. Jertzt fragen sich viele: Wie KANN das sein?
"Die Frage, ist das Jugendgerichtsgesetz eigentlich noch Zeitgemäß. Daran ha-be ich gewisse Zwei-fel. Muss bei einem Volljährigen über-haupt das Jugend-strafrecht angewandt werden, denn wenn er nach Erwachsenstraf-recht verurteilt worden waäre spre-chen wir über ein ganz anderes Straf-maß."
2025 reist Ballout von Deutschland über die Türkei in den Libanon - will sich dem IS anschließen. Die libanesische Mi-litärpolizei nimmt ihn fest - drei Mo-nate Haft.
Weil er deutscher Staatsbürger ist, schieben ihn die Be-hörden nach Deutsch-land ab. Hier wird er noch am Flughafen Berlin festgenommen. Sechs Monate U-Haft sitzt er ab. Zu we-nig? Experten for-dern für Gefährder härtere Strafen.
"Wenn es um Islamis-mus geht müssen wir über vieles nachden-kn und vieles nach-schärfen - und dazu gehört das Straf-recht. Die Strafen sind zu lasch, die wirken nicht ab-schreckend, die müs-sen abschreckend funktionieren."
Mehr Überwachung, Fußfesseln, mehr Be-fugnisse für Nach-richtendienste, Ki Überwachung. Wie im-mer nach solchen An-schlägen ist der PO-LITISCHE Forderungs-katalog riesig.
"Die Einstufung zum Gefährder musste der Anlass zu Überlegen sein, ihm die deut-sche Staatsbürger-schaft zu entziehen. Damit ein Mensch mit zwei Staatsbürger-schaften sofort aus-gewiesen werden kann. Es ist zwin-gend nötig, darüber nachzudenken."
Abdul Balut hatte vor Gericht ANGEB-LICH dem IS abge-schworen. Ein fata-ler Irrtum.