Auch nach dem 18. Lebensjahr weiterhin 250 Euro

Mit diesen drei Kindergeld-Tricks holen Sie noch mehr heraus

Mädchen schaut auf Geldtürme - auf dem Tisch liegend
Kindergeld - mit diesen Tipps bekommen Sie länger Unterstützung vom Staat.
katyspichal - Fotolia, Katy Spichal

250 Euro Kindergeld bekommen Eltern pro Kind jeden Monat. Doch Achtung: Diese Zahlung endet automatisch mit dem 18. Lebensjahr. Damit es auch weiterhin noch Unterstützung gibt, sind einige Dinge zu beachten.

Tipp eins: Kindergeld neu beantragen

Die Familienkasse stellt die Zahlungen automatisch ein, sobald Ihr Kind volljährig geworden ist – und zwar noch im selben Monat. Wenn also das Kind auch nach dem 18. Lebensjahr weiter zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert, stellen Sie unbedingt einen neuen Antrag. Bis zum Ende der Ausbildung oder maximal bis zum 25. Lebensjahr haben Sie weiterhin das Recht auf Kindergeld.

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Tipp zwei: Lücken überbrücken

Sollte Ihr Kind nach dem Schulabschluss (unter 21 Jahren) erst mal keinen Ausbildungsplatz finden, gibt’s eigentlich auch kein Kindergeld mehr. Ausnahme: Ihr Nachwuchs ist arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet.

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Auch wenn es nur Absagen für einen Studienplatz hagelt, dies unbedingt der Familienkasse melden. Und wer ein vorbereitendes Praktikum macht, wird auch noch zwölf Monate mit Kindergeld unterstützt. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahrs gibt es weiterhin Geld.

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Tipp drei: Erstausbildung klar nachweisen

Grundsätzlich gilt: Es gibt so lange Kindergeld, bis der Nachwuchs seine Erstausbildung beendet hat. Das kann ein Bachelor- und ein Masterstudium sein. Eine Erstausbildung kann aber auch aus einer klassischen dualen Ausbildung bestehen, mit einem Studium oben drauf, welches fachlich daran anschließt.

Lese-Tipp: Kindergeld: An diesen Tagen bekommen Sie das Geld überwiesen

Übrigens: Selbst wenn das Kind während der Ausbildung arbeitet, gibt’s weiterhin Kindergeld. (dbl)

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