Freund: „Sie war so eine lebenslustige junge Frau"

Maisfeld-Mord: Holger S. soll während des Freigangs Elisabeth (64) getötet haben

Ein Straftäter aus Northeim (Niedersachsen) bekam nach 30 Jahren Freigang – bezahlte Elisabeth T. das mit ihrem Leben?
Ein Straftäter aus Northeim (Niedersachsen) bekam nach 30 Jahren Freigang – bezahlte Elisabeth T. das mit ihrem Leben?
B.L.&P

Wieso war der psychisch kranke Mann auf freiem Fuß?
Es ist ein Fall, der die Menschen im ganzen Land erschüttert hat: Während eines Freigangs soll ein bereits verurteilter Straftäter 2021 die 64-jährige Elisabeth aus Northeim in Niedersachsen in einem Maisfeld erstochen haben. Am Dienstag muss sich Holger S. vor dem Landgericht Göttingen verantworten – und den Freunden des Opfers vor die Augen treten.
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Was passierte im Maisfeld?

Die Vorwürfe gegen den 59-jährigen Angeklagten wiegen schwer: Der Mann soll während eines Freigangs am 25. September 2021 in Northeim fünf Mal auf den Hals und die Brust eingestochen haben. Die 64-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen.

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„Der Angeklagte wurde bereits im Jahr 1987 wegen versuchten Totschlags verurteilt und auch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zum Tatzeitpunkt befand er sich allerdings außerhalb des Maßregelvollzugs“, erzählt Natascha Czetto vom Landgericht Göttingen im Gespräch mit RTL.

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Gutachten machte ihn zum "freien" Mann

Der 57-Jährige hatte bereits in den 80er Jahren versucht, drei Frauen zu töten. Ein Gutachten bescheinigte dem Mann Anfang 2021 aber, dass er ungefährlich sei. Ein halbes Jahr später, während eines Freigangs, soll er Elisabeth T. dann aufgelauert haben, als die Rentnerin mit ihrem Hund Gassi ging. Hätte Elisabeths Tod verhindert werden können? Ihre verbliebenen Freunde werfen der Justiz Versagen vor.

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Rüdiger Brandt, ein guter Freund von Elisabeth: „Es ist eine Mischung aus Trauer und Wut. Wie kann so ein Mann frei rumlaufen? Sie war so eine lebenslustige Frau“, erzählt er im RTL-Interview. „Vielleicht müsste ja auch der Psychologe und der Chef vom Krankenhaus da sitzen, die haben das ja zu verantworten“, so Klaus-Peter Ernst, ebenfalls ein guter Freund der getöteten Elisabeth.

Prozessauftakt: Staatsanwaltschaft will geringeres Strafmaß

Beim Prozessauftakt heute leugnet der Angeklagte die Tat. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohen dem 57-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.

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„Vorliegend geht die Staatsanwaltschaft allerdings davon aus, dass der Angeklagte nicht voll schuldfähig war, weswegen von einem geringeren Strafrahmen auszugehen sein wird“, so Czetto weiter. Das Urteil wird frühestens im Februar kommenden Jahres erwartet. (jjä)