Manfred C. soll Sigrid C. umgebracht haben
Cold Case nach 31 Jahren gelöst – doch dem Maisfeld-Mörder droht keine neue Strafe
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31 Jahre ist es her, dass Fremdenführerin Sigrid C. (50) in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen) tot in einem Maisfeld aufgefunden wurde. Der Fall wurde zum Cold Case – jetzt die überraschende Wende: Die Polizei ist sich sicher, dass Verbrechen doch noch gelöst zu haben. Tatverdächtig ist Manfred C., ein verurteilter Kindermörder, der noch in Haft sitzt. Überführt wurde der 63-Jährige per DNA. Mit einer neuen Strafe muss er jedoch nicht rechnen.
Sigrid C. in Rheinaue bei Meerbusch überfallen und erstochen
Die Rheinaue bei Meerbusch im August 1992: Ein Mann überfällt Sigrid C., zieht sie halb aus, ersticht sie. Offenbar ist die 50-Jährige ein Zufallsopfer. Die Ermittler gingen von einem Sexualmord aus. Der Täter hinterlässt Spuren, doch die Polizei kann den Fall damals nicht lösen. Wie rasant sich die Technik in den kommenden Jahrzehnten weiterentwickeln würde, ahnte seinerzeit wohl kaum ein Krimineller.
"Seit den 70er Jahren ist man in der Kriminaltechnik hingegangen und hat (...) zunächst die Oberbekleidung und dann später die nackten Leichen von Opfern mit kleinen Folien abgeklebt, um Faserspuren zu entdecken", erklärt Martin Mehlhorn von der Polizei Düsseldorf.
"Mord im Maisfeld" dank moderner DNA-Technik gelöst
Auf einem solchen Klebestreifen haben Spezialisten des Landeskriminalamts jetzt Hautzellen des Täters gesichert. "Das war eine DNA-Spur unter einem Fingernagel – identisch mit Manfred C.", sagt Mehlhorns Kollege Guido Adler. "Wir hatten also unseren Täter." Manfred C. war in der DNA-Datenbank gespeichert – er war 1995 nach dem Mord an einem zwölfjährigen Mädchen gefasst worden.
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Cold Case Meerbusch geklärt: Mutmaßlicher Mörder sitzt schon lebenslang im Knast
Dass alte Spuren mit neuer Technik ausgewertet werden können, ist für die Ermittler ein Segen. Allerdings: Wird Manfred C. erneut wegen Mordes verurteilt, verlängert sich seine Haftstrafe nicht.
"Es bleibt dann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das ist die höchste Strafe, die das Strafgesetzbuch kennt", erläutert Martin Stücker von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Im Urteil nach dem Mädchenmord war bei Manfred C bereits die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Der mutmaßliche Doppelmörder wird die Gefängnismauern wohl nie mehr verlassen. (bst)