Während er schlafwandelte?
Lübeck: Ex-Staatsanwalt soll eigenen Sohn missbraucht haben
War sich der Vater seiner Tat bewusst?
Einem ehemaligen Lübecker Staatsanwalt wird vorgeworfen, seinen Sohn sexuell missbraucht zu haben. Doch der 52-Jährige gibt an, zum Tatzeitpunkt geschlafwandelt zu sein – und will nichts von der Tat mitbekommen haben. Aber: Kann das wirklich sein? Das konnten zwei Gutachten im vergangenen Jahr nicht klären. Der Fall wird ab Montag (29. Januar) vor dem Landgericht Lübeck verhandelt.
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Richterin lehnt Ausschluss der Öffentlichkeit ab
Zu Verhandlungsbeginn betritt der Angeklagte alleine den Saal, packt seinen Laptop aus und bereitet seine Unterlagen vor. Vor Gericht zeigt sich der 52-Jährige am Vormittag selbstbewusst. Dass er wegen der schweren Vorwürfe leidet oder ihn die Schuld belastet, ist ihm nicht anzusehen. Vielmehr zeigt er sich als Mann, der in die Offensive geht, um den Fall vollständig aufzuklären. Zur Anklage äußert er sich am Montag nicht.
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Der Prozess scheint eine zähe Nummer zu werden: Mehrfach wird die Verhandlung am Vormittag durch Anträge der Verteidigung unterbrochen. Die Anwälte des Ex-Staatsanwalts fordern den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das sieht die Richterin anders, denn: „In der Verhandlung geht es nicht um sexuelle Praktiken, sondern Handlungen im Schlaf.“
Erstes Verfahren wurde eingestellt
Mit dieser Erklärung erstattete der ehemalige Staatsanwalt 2019 selbst Anzeige. Er soll im März 2019 seinen damals achtjährigen Sohn schwer sexuell missbraucht haben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Kiel. Der 52-jährige Vater habe damals angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können.
Ermittlungen der Kieler Staatsanwaltschaft ergaben: Der Beschuldigte sei Schlafwandler. In einem ersten Verfahren konnten zwei Gutachten jedoch nicht abschließend klären, ob der Angeklagte sich seiner Handlungen bewusst war. Sprich: Ob er zur Tatzeit wach war oder tatsächlich geschlafwandelt sei.
Hartnäckigkeit der Mutter macht sich bezahlt
Die Mutter des damals achtjährigen Sohns wendet sich darauf an das Oberlandesgericht – mit Erfolg. Durch ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren kommt der Fall jetzt vor Gericht.
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Der Prozess soll vor allem die Schuldfähigkeit des Angeklagten klären. Für das Verfahren vor dem Landgericht Lübeck sind zunächst sechs weitere Verhandlungstage bis Mitte Februar angesetzt.