Angezündet und vergraben?Nach elf Jahren! Polizei durchsucht Waldgebiet nach vermisstem Studenten

Neue Hinweise?
Seit 2014 ist er vermisst: ein damaliger Student aus Neumünster-Faldera. Jetzt hat die Polizei einen neuen Verdacht.
Großangelegte Suche
Seit Dienstag (3. Februar 2026) durchsuchen Ermittler in Schleswig-Holstein das Wattenbeker Gehege nördlich von Neumünster. Sie suchen dort nach dem Leichnam von Horst Georg Linnemann. Der damals 28-jährige Maschinenbaustudent verschwindet am 15. Dezember 2014 spurlos. Trotz intensiver Ermittlungen wird seine Leiche bislang nicht gefunden. Neue Hinweise deuten nun darauf hin, dass sie sich in dem Waldgebiet befinden könnte.
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Letzte Sichtung durch die Freundin
Linnemann wird zuletzt am Mittag seines Verschwindens von seiner Freundin in ihrer Wohnung in Neumünster gesehen. Am Abend desselben Tages meldet sie ihn als vermisst. Fünf Tage später finden Ermittler sein dunkelblaues Auto in Hamburg. Zudem gerät Anfang 2015 ein geliehener Anhänger mit auffälliger gelber Plane in den Fokus der Ermittlungen.
Im Laufe der Ermittlungen richtet sich ein Tatverdacht gegen zwei Männer aus dem Umfeld des Studenten. Die damals 28 und 26 Jahre alten Männer aus Neumünster und Kappeln können jedoch nicht überführt werden. Es fehlen entscheidende Beweise für eine Anklage. Dennoch gehen die Ermittler bereits 2015 davon aus, dass Linnemann tot ist. Der Verdacht: Die Leiche soll verbrannt und anschließend vergraben worden sein.

Besondere Ermittlungseinheit nimmt Fall wieder auf
Lange ist es ruhig in dem Fall. Erst 2024 rollt die sogenannte Cold Case Unit (CCU) des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein den Fall erneut auf. Die CCU ist eine besondere Ermittlungseinheit, die sich mit ungeklärten Altfällen beschäftigt. Die Ermittler sichten sämtliche Akten neu, überprüfen frühere Spuren und befragen erneut Zeugen. Die neuen Hinweise führen schließlich zu einer groß angelegten Suche im Wattenbeker Gehege, das für die Dauer der Maßnahmen komplett abgesperrt ist. Für Hinweise, die zum Auffinden der Leiche und zu dem Täter führen, werden 1.500 Euro gezahlt. (ypr)
Verwendete Quellen: dpa, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein


