Was Urlauber wissen sollten

Klimakleber blockieren Flughäfen - diese Rechte haben Reisende

13.07.2023, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Fluggäste stehen in Warteschlangen im Terminal des Flughafens DUS nachdem sich Aktivisten der Gruppe Letzte Generation auf dem Flugfeld festgeklebt haben. Foto: David Young/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Euer Flug findet wegen Klimaklebern nicht statt? Hier findet ihr eure Fluggastrechte.
DPA

Flughafen lahm geklebt!
Klima-Aktivisten verursachen mitten in den Sommerferien Chaos auf den Airports Köln/Bonn und Frankfurt. Und das zwei Tage hintereinander! Besonders nervig für all diejenigen, die in ihren wohlverdienten Urlaub fliegen wollten - und nun am Gate stehen gelassen werden. Wir erklären, welche Rechte ihr in solchen Fällen habt.

Klimakleber legen euren Flughafen lahm? Das sind eure Rechte!

Die Proteste der Klima-Aktivisten der Letzten Generation an den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt sorgen aktuell für Ärger!

Die gute Nachricht für Urlauber: Die Rechte der Fluggäste gemäß der Fluggastrechteverordnung bleiben bestehen, auch wenn die Klimakleber protestieren.

Nachdem im letzten Sommer die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf bestreikt wurden, erklärte Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright: „Bei den Protesten der Aktivisten der Letzten Generation an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben.”

Lese-Tipp: Passagiere feiern Ryanair-Pilot - Er beschimpft die Urlaubsverhinderer der „Letzten Generation”

Schon gewusst? Airline muss Flugpreis innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten

Streicht die Fluggesellschaft den eigenen Flug, sichern die europaweit geltenden Fluggastrechte euch dennoch ab. Bei einem annullierten Flug haben Flugreisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen.

Diese Wahl müssen Passagiere gegenüber den Airlines kundtun. Wählen die Passagiere die Ticketrückerstattung, ist die Airline verpflichtet, euch den Preis der Flüge innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten.

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Im Video: Klimakleber legen Flughafen Köln/Bonn lahm

Passagiere haben die Wahl! Airline muss Ersatzbeförderung umsetzen

Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, euch so schnell wie möglich an euer Reiseziel zu befördern. Dabei können Fluggesellschaften nicht nur auf eigene, sondern auch auf Flüge anderer Airlines umbuchen. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi kann die Airline berücksichtigen, wenn diese Passagiere schneller an ihr Ziel bringen.

Diese Rechte habt ihr außerdem:

  • Bei kurzfristiger Annullierung besteht für euch ein Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro (abhängig von der Entfernung der Flugstrecke).

  • Auch, wenn der eigene Flug mit mehr als drei Stunden zu spät am geplanten Ziel ankommt, können Fluggäste bis zu 600 Euro an Entschädigung von der Airline verlangen.

Von diesem Anspruch auf Entschädigung kann sich die Airline aber befreien, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und sie sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.

Hier zeigen wir euch, was ihr tun müsst, um euer Geld zurückzubekommen.

Klima-Kleber verhindern euren Abflug? Für Passagiere gelten die EU-Fluggastrechte

Nach einem aktuellen EuGH-Urteil müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt haben, um Passagiere ans Ziel zu bringen.

„Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben“, sagt Claudia Brosche, Flugastrechtsexpertin bei Flightright weiter.

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Für Fluggäste bestehe allerdings kein Anspruch gegen den Flughafen. (mjä)