Anwalt für Reiserecht gibt Tipps

Pilotenstreik bei Eurowings: Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug ausfällt?

Julian Stratenschulte
An deutschen Airports fallen streikbedingt zahlreiche Flüge aus.
deutsche presse agentur

Flugreisende müssen wieder Nerven beweisen! Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit will bessere Arbeitsbedingungen bei Eurowings durchsetzen. Und das bekommen am Montag, Dienstag und Mittwoch auch die Passagiere der Lufthansa-Tochter zu spüren. Zahlreiche Flüge fallen aus, die Reisepläne vieler Menschen werden durcheinander gewirbelt. Welche Rechte haben Passagiere in so einem Fall?

Ausgleichszahlungen bis 600 Euro möglich

Allgemein gilt: Bei Verspätungen und Annullierungen aufgrund eines Pilotenstreiks bestehen Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung, Unterbringung und teilweise auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Zwei Optionen bei Flugausfällen

Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten - sei es durch eine Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte (vor allem bei innerdeutschen Flügen).

Wenn ein Flug storniert wird, haben Passagiere neben der Ersatzbeförderung durch die Airline noch eine zweite Option: Das Geld zurückverlangen. Dann müssen sie sich aber in jedem Fall selbst darum kümmern, wie sie ans Ziel kommen.

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Anwalt für Reiserecht rät: Frist für Alternative setzen!

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Dazu rät der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Als Zeitfenster für diese Frist seien zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit angemessen. Kommt die Airline der Aufforderung nicht nach, könnten Reisende sich selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung stellen, so Degott.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen - Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Bei mehr als vier Stunden Verspätung ist eine anteilige Minderung des Reisepreises möglich. Unter bestimmten Umständen ist gar eine Stornierung der Reise denkbar - etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt.

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Apps helfen beim Prüfen von Ansprüchen

Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

Ein wichtiger Punkt zum Abschluss: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner. (dpa)