„Monster von Amstetten“ wird aber in Normalvollzug verlegt Gericht entscheidet: Josef Fritzl bekommt Hafterleichterung

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Josef Fritzl am 25. Januar auf dem Weg zum Gericht in Krems (Foto: HEUTE/Sabine Hertel)

Das „Monster von Amstetten“ bleibt in Haft!
Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich entschied, dass Josef Fritzl (88) aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Allerdings soll der Häftling vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden.
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Anwältin: „Dieser Mensch ist ganz einfach nicht gefährlich“

Grundlage für die Verlegung in ein normales Gefängnis sei ein psychiatrisches Gutachten, dass Fritzl Demenz attestiert, sagte seine Anwältin. Demnach seien keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten. „Dieser Mensch ist ganz einfach nicht gefährlich“, sagte die Rechtsanwältin. Voraussetzung für den Wechsel in ein normales Gefängnis sei allerdings der Nachweis einer regelmäßigen Psychotherapie.

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Seitdem sitzt der gelernte Elektrotechniker in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen.

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Fritzl vergewaltigte seine Tochter tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald.

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Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen. Fritzl hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen. (reuters; dpa; uvo)