Beide Hände mit am BohrerTochter (12) von Chirurgin als „Helferin” bei Not-OP – Ärzte freigesprochen

Das Kind soll geholfen haben, ein Loch in die Schädeldecke eines Patienten zu bohren.
Eine Neurochirurgin und ein weiterer Mediziner stehen in Graz vor Gericht, weil die Tochter (12) der Frau nach Überzeugung der Anklage bei einer Not-OP helfen durfte. Am Mittwoch werden beide Angeklagten freigesprochen – aus Mangel an Beweisen.
Not-OP in Graz nach schwerem Forstunfall
Am 13. Januar kommt ein Mann (33) nach einem schweren Forstunfall in ein Grazer Krankenhaus. Er hat ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten, muss sofort operiert werden. Die Neurochirurgin und ein weisungsgebundener Arzt führen österreichischen Medien zufolge die Operation durch. Mit im OP: Die zwölfjährige Tochter der Frau – ihre Mutter hat sie mitgebracht.
Als ein Großteil der Operation erledigt ist, soll der Arzt der Zwölfjährigen den Bohrer gereicht haben, damit sie ein Loch für die Sonde bohren konnte – so heißt es in der Anklage.
Chirurgin entschuldigt sich bei Prozess in Graz
Die Ärztin hält dagegen und erklärt laut oe24, sie sei im Hintergrund beschäftigt gewesen und habe nicht gesehen, ob ihre Tochter tatsächlich gebohrt habe. Eine OP-Schwester hat nach eigenen Angaben vier Hände am Bohrer gesehen – das Mädchen hätte das Instrument also nicht allein geführt. Auch der Chirurg erklärt zu Prozessbeginn, er habe stets die volle Kontrolle über den Bohrer gehabt. Das Kind hingegen habe lediglich seine Hand auf das Gerät gelegt. Ein OP-Assistent kann sich an fast nichts erinnern – nicht einmal, ob das Mädchen überhaupt im Raum war. Im OP-Bericht ist von der Schülerin nichts zu lesen.
Die Anklage gegen die Mediziner lautet auf leichte Körperverletzung, sie bekennen sich nicht schuldig. Vor Gericht entschuldigt die Chirurgin sich bei allen Beteiligten dafür, ihre Tochter zu der Operation mitgenommen zu haben. „Das war der größte Fehler meines Lebens”, sagt sie. Die Ärztin ist wie auch der mitangeklagte Kollege nicht mehr in dem Krankenhaus tätig.
Lese-Tipp: Hat eine Ärztin ihre Tochter (13) mitoperieren lassen?
Video-Tipp: Zwillingsbabys sehen sich nach schwerer OP endlich wieder
Mädchen im OP-Saal: Schädelbohrung verursacht keine physischen Komplikationen
Zwar lief die Operation gut, die Schädelbohrung und die Anwesenheit des Kindes führten einem Gutachten zufolge zu keinen physischen Komplikationen bei dem Patienten. Aber „das Risiko darf nicht kleingeredet werden”, sagt die Anklägerin im Prozess. Zudem handele es sich um „eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber dem Patienten”. Nach der OP soll die Ärztin laut Staatsanwältin mit Stolz verkündet haben, ihre Tochter habe gerade ihr erstes Bohrloch gesetzt.
Während die Staatsanwältin die Angeklagten für nicht glaubwürdig hält, verweist der Verteidiger der Ärztin auf eher vage Aussagen der Zeugen. „Aufgrund von Gerüchten kann man nicht zwei Karrieren zerstören”, sagt er.
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Eine Auffassung, der die Richterin am Bezirksgericht Graz-Ost mit dem Freispruch folgt. „Es gibt keine unmittelbaren Zeugen, es ist nicht feststellbar, ob das Kind gebohrt hat”, sagt sie in der Urteilsbegründung. Sie fügt hinzu: „Ethische und moralische Erwägungen sind nicht ausschlaggebend.” Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch der im Januar operierte Patient war zum Prozess geladen. Nach eigener Aussage hat er noch Schmerzen im Bereich des Bohrlochs und muss starke Tabletten gegen seine Kopfschmerzen nehmen. Wegen seines psychischen Zustands sei er nicht arbeitsfähig. Er müsse immer wieder daran denken, „dass eine Zwölfjährige mich operiert hat”; deshalb leide er an Schlafstörungen.
Verwendete Quellen: oe24, dpa, ORF
































