"Die neue Normalität"

Gamescom 2021 startet am Mittwoch mit Corona-Motto

Die Gamescom beginnt am Mittwochabend mit der Eröffnungsgala Opening Night Live. Die größte Spielemesse der Welt findet dieses Jahr erneut nicht in den Kölner Messehallen, sondern in Form verschiedener Video-Livestreams im Netz statt. Den Anfang macht die Opening Night Live, in der ab 20.00 Uhr zahlreiche Neuheiten aus der Welt der Computerspiele vorgestellt werden.

Spiele-Messe für Besucher kostenlos

Bereits 2020 musste die Gamescom wegen der Corona-Pandemie komplett im Netz stattfinden. Für 2021 war die Gamescom ursprünglich als Hybrid-Veranstaltung im Netz und vor Ort geplant - allerdings im kleineren Rahmen als vor der Pandemie. Bei der bislang letzten regulären Gamescom 2019 kamen insgesamt 370 000 Besucher zu der Messe. Anfang Mai hatten die Veranstalter Koelnmesse und der Branchenverband Game aber beschlossen, die Gamescom auch dieses Jahr komplett ins Netz zu verlagern.

Das Online-Angebot der Messe ist für Besucher kostenlos und über die Plattform Gamescom Now verfügbar.

Trotz Spiele-Boom: Verkäufe gehen zurück

Laut einer aktuellen Umfrage des IT-Verbands Bitkom spielen inzwischen 50 Prozent der Menschen in Deutschland wenigstens ab und zu Computerspiele, über alle Geschlechter und Altersgruppen hinweg. Von einem Nischenhobby für Nerds kann längst keine Rede mehr sein, und seit Corona erst recht nicht. Dazu passend lautet das Gamescom-Motto in diesem Jahr auch: „Die neue Normalität“.

Mehr Spieler und steigende Umsätze bedeuten allerdings nicht zwingend mehr verkaufte Spiele, wie die aktuellen Marktzahlen zeigen: Denn während die Erlöse anderer Einnahmequellen teils deutlich gestiegen sind, sind die aus dem klassischen Verkauf von Spielen sogar um 14 Prozent gesunken - von 486 auf 417 Millionen Euro.

Der Grund: Neue Spiele zu kaufen, ist heute in vielen Fällen schlicht überflüssig. So gibt es schon länger, gerade im Smartphone- und Tablet-Bereich, sogenannte Free-to-Play-Titel, die sich zumindest zunächst gratis nutzen lassen. Geld kosten dann zum Beispiel neue Ausrüstungsgegenstände oder schicke Kostüme für die virtuellen Spielfiguren.

Dazu kommt nun ein neues Geschäftsmodell: Spiele-Abos im Stil von Videodiensten wie Netflix. Für eine Monatsgebühr gibt es unbegrenzten Zugriff auf einen laufend aktualisierten Katalog von Spielen. Im Mobil-Bereich gibt es da etwa Apple Arcade und den Google Play Pass, auf dem Konsolenmarkt vor allem Game Pass für Xbox und PC, in dem Microsoft teils auch brandneue Titel anbietet.

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Politik fordert umfassende Regulierung von Spiele-Plattformen

Kurz vor dem Start der digitalen Spielemesse Gamescom hat das Bundesjustizministerium eine umfassende Regulierung von Spiele-Plattformen auf europäischer Ebene gefordert. „Wo sich Millionen vor allem junge Menschen jeden Tag bewegen und miteinander kommunizieren, darf es keine blinden Flecken beim Schutz vor Straftaten geben“, sagte Justizstaatssekretär Christian Kastrop dem „Handelsblatt“. Auch für Spiele-Plattformen seien daher „verpflichtende Regeln und starke Verbraucherrechte“ notwendig.

Das Justizministerium will sich in den Verhandlungen zum „Digital Services Act“ (DSA), mit dem die EU die Geschäftspraktiken von Onlineplattformen regulieren will, für strengere Vorgaben starkmachen. „Spieleplattformen müssen von den künftigen europäischen Regeln erfasst sein, damit strafbare und jugendgefährdende Inhalte sehr schnell gelöscht werden“, sagte Kastrop.

Der Staatssekretär sieht dafür das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das jüngst beschlossene Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz als „inhaltliches Vorbild“, um das Gaming wirklich sicher zu machen. Das Ziel sei, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen.

Strafbewehrte Inhalte wie Hate Speech seien bei Games glücklicherweise sehr selten, sagte Felix Falk, Geschäftsführer des für die Spielebranche zuständigen Verbands Game. Diese fänden sich eher in sozialen Medien „und für solche Fälle greifen richtigerweise bereits verpflichtende Regeln sowie starke und gerade nochmals erweiterte Verbraucherrechte.“ (dpa/aze)