Ob das ausreicht?

Entlastung für Angehörige: So viel mehr Geld gibt es 2024 für die Pflege

ARCHIV - Eine junge Frau hält am 15.02.2011 die Hände einer alten Frau, die in einem Rollstuhl in einem Seniorenheim sitzt. Die gesetzliche Darlehensregelung für pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ist nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz gescheitert. (zu dpa «Stiftung: Pflegedarlehen funktionieren nicht» vom 27.01.2018) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Für pflegende Angehörige gibt es ab Januar 2024 unter anderem mehr Geld.
ppl aen axs fpt jai fgj, dpa, Patrick Pleul

Ab Januar gibt es Milliarden Euro mehr Geld für die Pflege!
Doch wie viel kommt davon beim einzelnen an? Wir listen auf, in welchen Bereichen ihr wie viel mehr Geld bekommen werdet.
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Pflege zu Hause: Angehörige bekommen endlich mehr Geld

Das zuletzt vor sieben Jahren angehobene Pflegegeld steigt um fünf Prozent. Über die Verwendung können Pflegebedürftige selbst entscheiden - viele geben es als Anerkennung an pflegende Angehörige weiter. Ebenso um fünf Prozent angehoben werden ambulante Sachleistungen für die Betreuung durch Pflegedienste.

Die genauen Beträge hängen vom Pflegegrad ab. Zum Beispiel steigt laut Verband der Ersatzkassen mit Pflegegrad drei das Pflegegeld von 545 Euro auf 573 Euro - und der Betrag für Sachleistungen von 1.363 auf 1.432 Euro.

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Im Video: „Team Wallraff“ undercover in deutschem Pflegeheim

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Pflege im Heim: Eigenanteil sinkt

Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner je nach Aufenthaltsdauer werden erhöht. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

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Pflegeunterstützungsgeld soll arbeitende Angehörige entlasten

Wenn Beschäftigte sich um die Pflege naher Angehöriger kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit gehen, können sie eine Lohnersatzleistung beantragen. Bisher war das überhaupt nur für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person möglich, nun für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr.

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Neue Listen sollen Übersicht erleichtern

Pflegebedürftige können jetzt von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind laut Ministerium so aufzubereiten, dass auch Laien sie verstehen können.

Patientenschützer finden Erhöhungen zu gering

Im neuen Jahr kommende finanzielle Entlastungen für die Pflege zu Hause fallen aus Sicht von Patientenschützern zu gering aus. „Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen daheim“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Denn die Erhöhung des Pflegegelds um fünf Prozent zum 1. Januar sei „so gut wie wirkungslos“. Schon die Preissteigerungen der vergangenen Monate seien damit kaum ausgeglichen.

Brysch erläuterte, von den Betroffenen allein zu stemmen seien auch weiter steigende Löhne und davongaloppierende Energiekosten, die von der Bundesregierung nicht ausgeglichen würden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse dafür sorgen, dass die Erhöhung des Pflegegelds dem Grundbedarf der Hilfsbedürftigen gerecht werde. (dpa/lra)