Ärzte und Apotheken rüsten umMedikamente ohne rosa Schein: Wie Sie das E-Rezept ab sofort einlösen

Endlich keine Zettel-Wirtschaft mehr!
Seit dem 1. Juli können Sie Ihre Medikamenten-Rezepte einfach mit der Krankenkassenkarte einlösen. Wir erklären, wie das jetzt funktioniert.
Im Video: Wie genau das E-Rezept für Sie funktioniert!

So können Sie jetzt Ihre E-Rezepte einlösen

Für Patienten ist am 1. Juli eine neue Möglichkeit zum Einlösen elektronischer Rezepte gestartet. Seit Samstag geht dies in ersten Apotheken mit der Versichertenkarte der Krankenkasse. Versicherte müssen die Karte dafür in ein Lesegerät in der Apotheke einstecken, eine Geheimzahl wird nicht benötigt.

Bis Ende Juli sollen laut Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken diesen neuen Weg per Karte anbieten. Bisher sind E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels schon über eine extra Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen.

Lese-Tipp: So funktioniert das E-Rezept

Lauterbach sieht nur Vorteile: "sicherer, schneller und einfacher"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf eine rasche Verbreitung des neuen Verfahrens. „Das E-Rezept macht Verordnung und Abgabe von Medikamenten sicherer, schneller und einfacher“, hatte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Am Anfang werde die Nutzung langsam anlaufen, weil sich die Praxen daran gewöhnen müssten. „Mit dem neuen Einlöseweg über die Versichertenkarte wird das E-Rezept aber praxistauglich und Standard.“

Lese-Tipp: Die wichtigsten Änderungen im Juli: Bürgergeld, weniger Netto-Gehalt und mehr Rente

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Kassenärztliche Bundesvereinigung erwartet holprigen Start

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte kürzlich vor falschen Erwartungen gewarnt, dass von Samstag an schon in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten. Geplant ist, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu eingeführt werden soll.

Lese-Tipp: Tabelle zeigt: So viel mehr Rente gibt es ab 1. Juli

Hier lagern Ihre Daten:

Die E-Rezepte werden nach Ministeriumsangaben auf einem zentralen Server (E-Rezept-Fachdienst) in der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens gespeichert. Beim Einstecken der Versichertenkarte wird die Apotheke autorisiert, E-Rezepte des jeweiligen Versicherten von dort abzurufen und einzulösen.

Es würden keine E-Rezepte auf der Versichertenkarte gespeichert, bei den Karten seien daher auch keine technischen Anpassungen notwendig, hieß es. Die Möglichkeiten per E-Rezept-App oder Papierausdruck könnten auch weiter genutzt werden. (dpa/lra)