Ja, manchmal kommt es eben doch auf die Größe an! Zumindest im Fall von Sabine Hartmann und Michael Balke. Die beiden 71-jährigen lieben und leben die Freikörperkultur, kurz FKK. 70.000 € hat sich das Paar eine Schiffsreise rund um die Welt kosten lassen. Und an Bord wollten sie eben nicht nur die Seele baumeln lassen. Aus vergangenen Reisen kennen Sie den FKK-Bereich auf dem Kahn, freuen sich auf viel Platz zum Nacktsonnen auf See. Und dann das. Sabine Hartmann: „Ein kleiner Bereich, den man gut als Kästchen bezeichnen kann, wo wirklich eng an eng liegen stehen, ohne Sonnenschutz, ohne Sichtschutz, ohne Platz, ohne also, dass gar kein Sonnenschutz da ist, keine Dusche, kein Whirlpool, gar nichts. Das ist so ja wie eine Attrappe, um sagen zu können Wir haben ja noch FKK." Insgesamt fünf Monate dauert die Weltreise. Doch der für die beiden zu kleine FKK-Bereich trübt das Nackedeivergnügen. Michael Balke beschwert sich noch auf hoher See.
Er ist ehemaliger Richter und Anwalt im Ruhestand, kennt sich nicht nur mit der Freikörperkultur bestens aus, sondern auch mit der Rechtslage. Michael Balke: „Weil ich ja als Jurist weiß, man muss das sofort machen und nicht erst später nach einem halben Jahr. Und das habe ich gemacht. Ich habe mich dann aber auch nicht bei Hänschen bei irgendwem gemeldet, sondern bei Hans, also in Rostock, in Rostock, bei der Zentral abgesagt. Hier stimmt was nicht." Eine Einigung mit dem Reiseveranstalter soll aber nicht möglich gewesen sein.
Also ziehen die FKK-Anhänger in diesem Fall nicht blank, sondern vors Landgericht Rostock. Michael Balke: „Aber von unseren knapp 70.000 wollen wir eben einen bestimmten Betrag. 15.000 wollen wir wieder haben, weil wir nicht informiert worden sind über diese Einschränkung in diesem Bereich. Freikörperkultur in dem Sinne können Sie da überhaupt nicht ausüben. Da sind die Ligen aneinander. Das ist also eine Zumutung, wenn man da sich ausziehen soll."
Gebucht hatten sie die Reise schon zwei Jahre vorher. Nach eigenen Angaben gingen die beiden davon aus, dass das Schiff immer noch einen großzügigen FKK-Bereich bietet. Über Umbaumaßnahmen seien sie nicht informiert worden.
Jetzt müssen die Richter über die nackten Tatsachen entscheiden. Vizepräsident am Landgericht Rostock, Andreas Labi: „Ja, es geht zunächst wirklich ganz profan danach: Was haben die Parteien schriftlich vereinbart? Steht es im Vertrag drin oder steht es nicht drin? Wenn es nicht drin steht, wird man darüber nachdenken müssen, ob und inwieweit der Anbieter dafür haftet, dass ältere Prospekte möglicherweise den Eindruck erwecken, als sei das, was dort geschrieben sei, noch der Fall."
Der Reiseveranstalter äußert sich nicht zu dem Fall, es handele sich um ein laufendes Verfahren, so eine Sprecherin. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.