Azubis dürfen sich freuen! Mehr Zuschuss - wer ab April mehr Geld bekommt

Ab dem 1. April tritt der neue Mobilitätszuschuss der Bundesregierung in Kraft.
Wer einen weiteren Weg vom Heimatort zum Ausbildungsbetrieb hat, kann eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Heimfahrten werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Voraussetzungen für die finanzielle Entlastung
Freuen dürfen sich vor allem Auszubildende über den Zuschuss. Im ersten Ausbildungsjahr übernimmt die Bundesagentur für Arbeit zwei Heimfahrten pro Monat zur Familie.
Damit der Zuschuss bewilligt werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
Um die Ausbildung beginnen zu können, muss der Auszubildende den Wohnort wechseln.
Der vorherige Wohnort (z.B. das Elternhaus) kann nicht in einer angemessen Zeit erreicht werden. Das heißt: Der Weg muss länger sein, als täglich zumutbar wäre.
Wer den Zuschuss beantragen möchte, kann das auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit tun oder im Jobcenter vor Ort.
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Ausbildung soll attraktiv werden
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Mobilität von Azubis fördern. Denn man steht vor dem großen Problem, dass in manchen Regionen Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben – während in beliebteren Regionen Auszubildende keine freien Lehrstellen finden. Die Bereitschaft für die Ausbildung umzuziehen, soll so erhöht werden.
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Die Regelung ist ein Teil des „Gesamtkonzept zur Ausbildungsgarantie“, die nach und nach in Kraft tritt. (dpa/nrö)