Neue Regeln für KundenAldi, Edeka, Kaufland, Rewe: Schon bald wichtige Änderungen beim Pfand

Ab dem 1. Januar 2024 gelten für viele Getränke neue Pfandregeln!
Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten müssen, und für welche Getränke schon bald 25 Cent Pfand fällig werden.
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Video-Tipp: Warum die Pfandrückgabe so wichtig ist
25 Cent Pfand auf Milch-Mischgetränke in Plastikflaschen
Die neue Regelung betrifft Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent, sowie trinkbare Joghurts und Kefir, die in Kunststoffflaschen angeboten werden.
Das neue Pfand wird also auf Produkte von Herstellern wie Müllermilch genauso fällig, wie auf Kaffee-Mischgetränke wie etwa von Nescafé.
Die Milchmischprodukte der Eigenmarken von Aldi, Lidl, Rewe und Co. sind ebenfalls von der neuen Pfand-Regelung betroffen.
Auf Milch in Plastikflaschen wird dagegen auch weiter kein Pfand erhoben.
Lese-Tipp: Pfand oder nicht Pfand, das ist hier die Frage – die neue Regelung seit 2022
Auf diese Getränke muss Pfand gezahlt werden
25 Cent werden bereits auf folgende Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen erhoben:
Gemüsesäfte / Fruchtsäfte
Fruchtnektare
Fruchtschorlen (mit Kohlensäure)
Smoothies
Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser
Energydrinks
Bier und Biermischgetränke (mit und ohne Alkohol)
alkoholische Mischgetränke (z.B. "Alkopops")
Cider (Apfelschaumwein)
Apfelwein
Wein und Weinmischgetränke
Tee- und Kaffee-Getränke, wenn sie kalt getrunken werden sollen (etwa Eistees)
Tipp von der Verbraucherzentrale: Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft worden sind. Die Erstattung des Pfandes ist nicht an einen Neukauf gebunden. (aze)