So soll Schluss sein mit dem Pfandchaos
Pfand oder nicht Pfand, das ist hier die Frage: Die neue Regelung seit 2022
von Mireilla Zirpins
Werfen Sie die Plastikflaschen ihrer Fruchtsaftschorle in den Müll? Achten Sie darauf, dass Sie nicht bares Geld in die Tonne werfen! Denn seit 2022 gilt die Pfandpflicht für deutlich mehr Getränke. Hier sind die neuen Regelungen im Detail:
Darauf zahlen wir in Zukunft Pfand
Die Zeiten, in denen Sie für eine kleine Sprudelwasserflasche oder Fruchtsaftschorle in der Einwegflasche Pfand zahlen mussten, für eine große Plastik-Saftflasche jedoch nicht, sind vorbei. Denn der Bundestag hat eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen, die seit 1.1.2022 gilt. Damit greift die Pfandpflicht für deutlich mehr Getränke – und zwar für alle Getränkedosen und Plastik-Einwegflaschen. Das bedeutet für die Verbraucher, dass sie in Zukunft auch für Getränke wie Obstsäfte Pfand entrichten müssen – anders als in den Jahren zuvor.
- Einwegflaschen aus Plastik bis zu drei Litern werden grundsätzlich pfandpflichtig – Ausnahme ist bislang Milch. Auf Milchgetränke wird die Pfandpflicht erst ab 2024 ausgeweitet.
- Alle Getränkedosen werden ausnahmslos pfandpflichtig.
Die Übergangsregelung für Flaschen und Dosen, die schon vor dem Stichtag 1.1.2022 im Laden standen, ist ausgelaufen. Sie durften bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Damit soll das Pfand-Chaos vorbei sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte bei der Einführung: „Die Ausweitung der Pfandpflicht macht das Pfand für alle Verbraucherinnen und Verbraucher besser verständlich. Denn zukünftig heißt es einfach: Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt.“ Ihre Nachfolgerin Steffi Lemke hält an dem Prinzip fest: „Bisherige Ausnahmen entfallen. So schaffen wir endlich Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Die Verbraucher:innen müssen also im Zweifelsfall mehr Pfand bezahlen als vorher, bekommen das Geld aber natürlich wieder, wenn sie die Flaschen oder Dosen zurückbringen. Das soll dafür sorgen, dass Flaschen oder Dosen seltener in der Natur landen. Das Pfandsystem soll zudem dafür sorgen, „dass noch mehr Kunststoff sortenrein gesammelt wird, so Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Das erleichtert nicht zuletzt das Recycling. Mehr Kunststoff kann wieder zu Kunststoff werden und muss nicht aus Erdöl entstehen.“ So werden aus unseren alten Flaschen oder Dosen neue Verpackungen – oder Textilien beziehungsweise Turnschuhe.
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Auch für die Gastronomie ändert sich einiges, vor allem beim Food to go
Auch für Restaurants und Cafés ändert sich einiges, wenn auch erst ab 2023. Seit der Pandemie erfreut sich Essen zum Mitnehmen noch größerer Beliebtheit. Beim Essen außer Haus sind aber viele Einwegverpackung im Einsatz. Die Folge: mehr Verpackungsmüll in den Haushalten sowie in Straßen und Natur. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat errechnet, dass die Menge an Verpackungsmüll in Deutschland während des ersten Jahres der Pandemie um 10 Prozent gestiegen ist. Plastiktüten und -flaschen, Einweg-Geschirr und Verpackungsfolien machen laut Wissenschatsmagazin „Nature“ die Hälfte des von Menschen verursachten Abfalls aus und sind die Produkte, die am häufigsten die Meere verschmutzen.
Das Ziel des Umweltministeriums: Mehrweg soll der neue Standard werden, auch bei Take-away-Gerichten oder To-go-Getränken. Der Lösungsansatz: eine Mehrwegpflicht. Das bedeutet, dass Gastronomiebetriebe ab 2023 ihr Essen auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Dabei darf das Essen oder das Getränk in einer wiederverwendbaren Verpackung nicht teurer sein, als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Und es müssen auch für To-Go-Getränke Mehrwegbecher zur Verfügung stehen, und zwar in allen angebotenen Getränkegrößen, also vom Espresso bis zum Latte XXL. Umweltschützer kritisieren allerdings, dass große Fastfood-Ketten bislang Mehrwegverpackungen boykottieren.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kioske, Spätkauf-Geschäfte sowie Imbisse mit weniger als fünf Beschäftigten und weniger als 80 Quadratmeter Ladenfläche. Dafür sind diese verpflichtet, Mehrwegbehälter zu füllen, die von Kund:innen mitgebracht werden. Greenpeace moniert, dass die Mehrwegpflicht nicht auch für Supermärkte gilt. Ganz vorbei ist es mit dem Chaos also doch noch nicht. (mzi mit Material von dpa/afp/bmu)