Weil die Bürokratie gnadenlos zuschlägt
Aus für „Weihnachtsbäckerei": Kita-Kinder dürfen Zuckowski-Hit nicht mehr singen
Es ist ein Klassiker – nicht nur für die Kleinen, sondern auch für manchen Erwachsenen.
Doch in einer Kita im Münsterland hat es sich mit „In der Weihnachtsbäckerei“, dem Hit des Liedermachers Rolf Zuckowski aus dem Jahr 1987, ausgeträllert. Und das nicht etwa, weil der Text plötzlich zu christlich sein soll: Die Bürokratie schlägt auch hier gnadenlos zu.
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Keine „Weihnachtsbäckerei“ mehr in der Kita „Bärenhöhle“ in Recke
„In der Weihnachtsbäckerei gibt es manche Leckerei …“: Auch in der Kita „Bärenhöhle“ in Recke (Nordrhein-Westfalen) waren diese Textzeilen bei keiner Adventsfeier wegzudenken. Damit ist nun Schluss. Denn das kleine Weihnachtskonzert gilt als öffentliche Aufführung, deshalb fallen GEMA-Gebühren an. 150 Euro müsste die Kita berappen.
„Es geht gar nicht so um die Höhe der Gebühr, sondern eher den bürokratischen Aufwand, der dahintersteckt“, erklärt Kita-Vorstandschef Björn Schmitz. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen keinen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen.
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Kita müsste jedes Lied bei der GEMA anmelden
Juristisch und bürokratisch singt jede Kita für sich allein. „Ich müsste jedes Lied, das wir singen, vorher anmelden“, sagt Kita-Leiterin Mechthild Ahrens. „Was ist das für ein Titel, was ist das für ein Interpret, was ist das für ein Autor.“ Bei öffentlichen Veranstaltungen könne man nicht spontan Lieder spielen, die nicht angemeldet worden sind. „Ich muss vorher überlegen: Was soll gespielt werden?“
Björn Schmitz erläutert, was das in der Praxis bedeutet: „Die Kinder singen das Lied morgens im geschlossenen Raum. Aber sobald wir die Öffentlichkeit herstellen, dürfen sie sie nicht mehr singen.“
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GEMA-Regeln sind auch für Weihnachtsmarkt-Betreiber ein Problem
Auch Betreiber von Weihnachtsmärkten geraten ins Grübeln. Denn die GEMA hält für jedes einzelne Lied die Hand auf – es sei denn, der Komponist weilt schon sehr lange nicht mehr unter uns. „Musik ist lizenzfrei, wenn der Künstler seit 70 Jahren tot ist“, erläutert Rechtsanwalt Arndt Kempgens. „Vorher hat der Künstler beziehungsweise die Erben noch Rechte an dieser Musik. Und er hat deswegen auch Entschädigungsansprüche, wenn die Musik genutzt und öffentlich gespielt wird.“
Zumindest die Kita-Kinder nehmen das Aufführungsverbot für „In der Weihnachtsbäckerei“ gelassen. Schließlich gibt es noch jede Menge andere Lieder, die den Kleinen die Adventszeit versüßen.