Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, die noch nicht im Schulalter sind. Etwa 9 von 10 Kindern zwischen 3 und 5 Jahren gehen in Deutschland in eine derartige Kindertagesbetreuung. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es jedoch einige Unterschiede. So werden in Westdeutschland traditionell weniger Kinder betreut als in Ostdeutschland. Kindergärten nehmen Kinder hierzulande ab dem dritten Lebensjahr auf, in Österreich ab 2,5 Jahren. In der Schweiz müssen Kinder bereits das vierte Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter diesem festgelegten Alter können in die Kinderkrippe gehen.
Fröbel gründete den ersten Kindergarten
Friedrich Wilhelm August Fröbel, ein Pädagoge und Schüler Pestalozzis, gründete bzw. stiftete den ersten Kindergarten im Jahr 1840 in Bad Blankenburg. Dieser hatte erstmals ein pädagogisches Konzept, im Gegensatz zu Vorgängern, die eher Kinderverwahranstalten waren. Fröbel hatte erkannt, wie wichtig die frühe Kindheit für die Entwicklung ist. In seinem Kindergarten konnten sich die Kinder sinnvoll beschäftigen, singen und spielen. Der historische Hintergrund war, dass zu Zeiten Fröbels die industrielle Revolution stattfand und sich die Familien immer weniger um die Kinder kümmern konnten. Außerdem waren die Wohnverhältnisse beengt und Verwahrlosung drohte.
Kindergarten heute
Insgesamt gab es in Deutschland über 50.000 Kindertageseinrichtungen. Die heutigen Kindergärten sind entweder staatlich oder haben freie Träger. Es gibt auch kirchliche und private Einrichtungen (z. B. Elterninitiativen). Außerdem werden die verschiedensten Konzepte angeboten. Die Eltern wählen zwischen Halbtags- und Ganztagsbetreuung. Allen Kindergärten gemein ist die sozialpädagogische Ausrichtung. Es ist ein geregelter Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag vorhanden. Kindergärten ergänzen die Erziehung der Kinder innerhalb der Familie und bieten ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Bildung und für Erfahrungen. Die Eltern schließen vor der Aufnahme des Kindes einen Betreuungsvertrag ab, in dem die Details festgelegt sind. In kinderreichen Gegenden gibt es mittlerweile einen Betreuungsmangel. Einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab drei Jahren gibt es seit 1996. Um die Betreuung zu gewährleisten, werden Fachkräfte benötigt.