„Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben“Mädchen (5) stirbt im Schwimmkurs – angeklagte Lehrerin weint vor Gericht

Viele Tränen im Hamburger Amtsgericht.
Eigentlich soll die Fünfjährige in einem Hamburger Hallenbad von einer Schwimmlehrerin unterrichtet werden, doch in einem unaufmerksamen Moment geht das Kind unter – und ertrinkt! Nun steht die Kursleiterin vor Gericht.

Schwimmlehrerin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Der tragische Unfall vom 4. Oktober 2023 wird jetzt vor dem Amtsgericht aufgearbeitet. Angeklagt ist eine Schwimmlehrerin, die damals den Kurs leitete. Ihr wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Während eines Anfängerkurses im Schwimmbad Bondenwald soll sich die 39-jährige Kursleiterin laut Anklage um ein weinendes Kind gekümmert und dabei nicht bemerkt haben, dass die Fünfjährige ihre Schwimmnudel verlor und für mindestens drei Minuten unter Wasser geriet.

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Die Angeklagte steht in Hamburg vor Gericht.
Die Angeklagte steht in Hamburg vor Gericht.
David Hammersen/dpa

Das Kind war trotz Reanimationsmaßnahmen einen Tag später an den Folgen eines Sauerstoffmangels gestorben. Laut Anklage hätte der Tod verhindert werden können, wenn die Schwimmlehrerin die anderen Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.

Die Angeklagte berichtet detailliert über das tragische Geschehen. Der 39-Jährigen fällt es schwer, dabei die Fassung zu wahren. Sie spricht ganz leise und stockend. Nach der Zeugenaussage der Mutter, die den Tag ihrer „kerngesunden” Tochter vor dem Unglück beschreibt und dabei weint, bricht auch die Angeklagte in lautes Schluchzen aus und ruft: „Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben.”

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Verwandte des Mädchens brechen auf Toilette zusammen

Der Vater sitzt ihr als Nebenkläger gegenüber. Schon vor dem Verhandlungsbeginn hat er sich immer wieder die Augen mit einem Taschentuch abgewischt. Vor der Zeugenaussage der Mutter sind von draußen laute Schreie zu hören. Auf dem Flur und in einer Damentoilette brechen zwei Frauen zusammen. Sie sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin vermutlich Verwandte der betroffenen Familie. Die Justizbeamten rufen zwei Rettungswagen.

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Nach eigenen Angaben hatte die Angeklagte die Kinder damals zu einem Schulschwimmbecken mit einer Tiefe von 80 bis 130 Zentimetern gebracht. Dort sollten sie mit der Schwimmhilfe ins Wasser springen und am Beckenrand zur zwölf Meter entfernten Seite gegenüber schwimmen. Ein Mädchen habe panisch geschrien, sie habe es etwa eine halbe Minute zu beruhigen versucht. Dabei habe sie aber weiter die anderen Kinder im Blick behalten und gesehen, wie sie nacheinander ins Wasser sprangen und am Beckenrand entlang schwammen.

Atemwege des Mädchens von Erbrochenem blockiert

Erst nach einer Strampelübung am Beckenrand und einem abschließenden Eintauchen in das 32 Grad warme Wasser zum Aufwärmen habe sie eine überzählige Schwimmnudel bemerkt und das Kind unter Wasser entdeckt. Sie habe das Mädchen sofort rausgeholt und auf dem Beckenrand zu beatmen versucht.

Der Leiter des Schwimmbads sagt als Zeuge, ein Kollege habe ihn an seinem Platz auf den Notfall aufmerksam gemacht, woraufhin er einen Notruf abgesetzt habe. Dann habe er ebenfalls versucht, das Mädchen zu beatmen. Die Atemwege seien von Erbrochenem blockiert gewesen.

Das Urteil will das Gericht bei einem Fortsetzungstermin am 9. Oktober verkünden. (fkl)

Verwendete Quellen: dpa