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Notfall

Ein Notfall ist eine Gefahrensituation, die Hilfsmaßnahmen erfordert. Die Gefahr kann sich auf Menschen, aber auch Tiere beziehen. Not- und Rettungsdienste helfen in Notlagen.

Notfall picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Notfälle unterscheiden sich nach der Art der Gefährdung. Brände, Unfälle und medizinische Notlagen gelten als allgemeine Notfälle. Die europaweit gültige Notfallnummer 112 hilft Betroffenen in Situationen wie diesen weiter. Der polizeiliche Notruf unter 110 ist für Notfälle wie Bedrohung und Nötigung vorgesehen. Für Katastrophen ist der Katastrophenschutz zuständig. Für alpine Notfälle die Bergwacht und für Seenotfälle die Seenotrettung. Alpine und maritime Notlagen lassen sich im Unterschied zu anderen Notfällen per Notsignal melden. Die wichtigsten und am häufigsten gemeldeten Arten des Notfalls sind medizinische Notfälle. Wann solche vorliegen, ist Ermessensfrage. Akute Notfälle wie allergische Reaktionen sind stets ein Grund, 112 zu wählen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst kümmert sich unter 116117 um mildere Krankheitszustände und Verletzungen.

Wer zahlt einen Notfalleinsatz?

Notrufe sind aus allen Netzen kostenlos und alarmieren Rettungskräfte. Sowohl selbst durchlebte als auch beobachtete Notlagen rechtfertigen den Anruf bei Notrufnummern. Noteinsätze kosten Menschen in Notlagen bei gerechtfertigter Verständigung nichts. Ihre Versicherung deckt nach begründeten Notanrufen die anfallenden Kosten. Anders verhält es sich bei willkürlichen Falschmeldungen. Der Anrufer muss in diesem Fall die ausgerückten Einsatzkräfte bezahlen. Die unwillkürliche Fehleinschätzung einer Situation als Notfall gilt nicht als Falschmeldung.

Notfallmanagement in Deutschland

In Deutschland kümmern sich Stellen wie der Arbeits- und Katastrophenschutz unter dem Stichwort des Notfallmanagements um ideale Notfallplanung. Die Rettungskette ist im Falle medizinischer Notlagen der wesentliche Bestandteil. Lebensrettende Sofortmaßnahmen folgen hierbei auf die Alarmierung der Rettungskräfte. Die Behandlung in der Notaufnahme oder Intensivstation bildet ein weiteres Glied der Kette. Die Ausstattung mit bestimmter Notausrüstung ist ein weiterer Teil der Notfallplanung. Verbandkästen in Kraftfahrzeugen sind ein Beispiel dafür. Dasselbe gilt für Notfallkoffer in Einsatzfahrzeugen, Feuerlöscher in Gebäuden, Meldesysteme an Autobahnen und Rettungsboote auf Schiffen. Notfallausrüstung wie diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Verzicht darauf hat strafrechtliche Konsequenzen. Notausrüstung wie Notfallsets oder Notfallknöpfe fallen unter das persönliche Notfallmanagement und sind nicht vorgeschrieben.