Rund zwei Jahre ist es her, dass ein fünfjähriges Mädchen auf tragische Weise während eines Schwimmkurses im Hamburger Hallenbad "Bondenwald" ums Leben kam.
Seit heute steht die Schwimmlehrerin des damaligen Kurses wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Hamburger Amtsgericht.
"Während einer Übung mit Schwimmhilfen, sogenannten Poolnudeln soll die Angeklagte ihren Beobachtungsposten am Beckenrand verlassen haben, um sich um ein weinendes Kurskind zu kümmern. Währenddessen bemerkte sie nicht, dass eine weitere Kursteilnehmerin, die Geschädigte, unter Wasser geriet."
Die Angeklagte habe die Kinder im Nachgang nicht sofort durchgezählt, weshalb das Fehlen des Mädchens zunächst nicht aufgefallen war. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb das Mädchen einen Tag später. Im Falle einer Verurteilung kann das Strafmaß von einer Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren reichen.