Sie wollen nicht, dass ihr Lachen in Vergessenheit gerät
Mann (33) schneidet ihrer Tochter die Kehle auf – Eltern setzen Zeichen vor Gericht

Er soll Natascha noch einmal in die Augen schauen.
Am 25. September 2024 soll ein Mann (33) aus einer Flüchtlingsunterkunft eine Frau mit einem Messer in ihrer Wohnung getötet haben. Bei Prozessauftakt setzen die Eltern seines mutmaßlichen Opfers ein bewegendes Zeichen.
Sie waren mal ein Liebespaar
Das strahlende Lachen auf dem Foto in den Händen ihrer Eltern macht deutlich: Natascha G. (37) aus Burgdorf war ein lebensfroher Mensch. Karin und Jens G. wollen offenbar, dass das auch die Richter sehen, bevor sie über das Schicksal des Angeklagten entscheiden. Mustafa A. soll die 37-Jährige auf brutale Art und Weise getötet haben.
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Im September letzten Jahres soll der Mann aus dem Irak in der Wohnung seiner damaligen Ex-Freundin aufgetaucht sein und ihr mit einem 14 cm langen Küchenmesser einen Kehlenschnitt versetzt haben, heißt es in der Anklageschrift. Kurz darauf ist Natascha G. tot. Mustafa A. ruft selbst die Polizei.

Staatsanwaltschaft: Mustafa A. ist gemeingefährlich
Mustafa A. verfolgt die Verhandlung mit krummer Haltung und gesenktem Blick. Ihm gehe es „nicht gut”, antwortet er dem Richter. „Ich habe Natascha gesehen”, sagt er dann und meint das Foto ihrer Eltern. Seine knappen Aussagen sind wirr, teilweise völlig zusammenhangslos. Das könnte nicht nur an der Sprachbarriere liegen, denn ein Detail wird vor Gericht immer wieder erwähnt: Der Iraker sei wegen seiner paranoiden Schizophrenie mehrfach in psychologischer Behandlung gewesen.
Wenn diese Krankheit vom gerichtlichen Gutachter bestätigt wird und er deshalb als schuldunfähig und/oder gemeingefährlich gilt, könnte sich das auf die Entscheidung der Richter auswirken. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Sicherungsverwahrung für Mustafa A. und keine Haftstrafe.
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„Schuldunfähig bedeutet, dass der Täter eine Erkrankung hat und aufgrund dieser Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Dann wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet”, erklärt Gerichtssprecherin Janina Schaffert im Gespräch mit RTL.
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Er wollte noch eine weitere Person töten
In dem Prozess am Landgericht Hildesheim geht es um einen weiteren Vorwurf gegen den heute 33-jährigen Mann: Versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung gegen einen anderen Bewohner aus der Flüchtlingsunterkunft. Er soll die Zimmertür aufgebrochen und den Mann mit einem Messer angegriffen haben. Mustafa A. soll immer wieder in Richtung seiner linken Brust, in der das Herz pocht, gestochen haben. Der Mitbewohner schafft es, den Angriff abzuwehren und kommt mit einer Schnittwunde an der Hand davon. Wie gefährlich der Iraker tatsächlich ist, will die Kammer nun in den nächsten Wochen herausfinden.
„Im Gegensatz zu einer zeitigen Freiheitsstrafe ist die Sicherungsverfahrung grundsätzlich dauerhaft. Es wird aber in regelmäßigen Abständen geprüft, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen”, so Schaffert weiter. Unter Umständen war der 25. September für Mustafa A. also der letzte Tag in Freiheit. Am 19. März wird das Verfahren fortgesetzt.