Bundesgerichtshof bestätigt Mord-Urteil nach iIlegalem Autorennen Zwei kleine Kinder totgerast – es bleibt bei lebenslanger Haft für Ewa P.

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Ein Bild des Grauens bietet sich den Rettungskräften nach dem schweren Verkehrsunfall bei Barsinghausen im Februar 2022.
imago images/Bernd Günther

Weil sie mit 180 rast, wo nur 70 Kilometer pro Stunde erlaubt sind, sterben zwei Kinder.
Dieser Unfall bei einem illegalen Autorennen im niedersächsischen Barsinghausen schockiert im Februar 2022 die ganze Republik. Jetzt ist es amtlich: Ewa P. muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis, Mittäter Marco S. für vier Jahre. Das bestätigte der Bundesgerichtshof.

Bundesgerichtshof weist Revision zurück

P. hatte nach dem Urteil des Landgerichts Hannover vom Juli 2024 Revision eingelegt. Die wies das oberste deutsche Gericht jetzt zurück. Es hätten sich weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof mit.

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Archivfoto von Ewa P. aus dem ersten Prozess im Februar 2023
Julian Stratenschulte/dpa

Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Verurteilten den Tod anderer in entgegenkommenden Autos „für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen“ nahmen. Es handele sich um einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der gemeingefährlichen Mittel und der niedrigen Beweggründe habe das Gericht als erfüllt angesehen.

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In einer Kurve verliert sie die Kontrolle über ihr Auto und kracht in das Auto der Familie mit zwei kleinen Kindern

Ewa P. und Marco S. hatten sich im Februar 2022 in Barsinghausen bei Hannover ein verbotenes Autorennen geliefert. Sie rasten mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher. Erlaubt war Tempo 70. In einer Kurve verlor P. die Kontrolle über ihren Wagen, es kam zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Jungen auf der Rückbank starben. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Im Juli 2024 fällt das Landgericht Hannover ein hartes Urteil wegen folgender Verbrechen: Mord in zwei Fällen, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, illegales Autorennen mit Todesfolge und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs.

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In einem ersten Prozess waren die Angeklagten im April 2023 wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu sechs (Ewa P.) und vier Jahren (Marco S.) Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil wurde aufgehoben, 2024 kam es zu einem neuen Prozess. Dessen Ausgang ist jetzt rechtskräftig. (uvo; dpa)