Er schmuggelte Messer auf Klinikgelände

Kind (7) in Krankenhaus getötet - 15-Jähriger wegen Mordes verurteilt

Vor dem Landgericht Weiden hat ein Mordprozess gegen einen 15-Jährigen begonnen. (Archivbild)
Der heute 15-jährige Täter wurde vor dem Landgericht Weiden schuldig gesprochen.
Armin Weigel/dpa

Er setzte seine furchtbare Gewaltfantasie in die Tat um.
In dem Prozess um die Tötung eines Siebenjährigen ist der 15 Jahre alte Angeklagte vor dem Landgericht Weiden schuldig gesprochen worden. Die Richter verurteilten ihn zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe wegen Mordes, Mordversuches und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Jugendlicher schmuggelt Messer in Klinik

Zudem ordneten die Richter die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten nicht öffentlich statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Nach Überzeugung der Jugendkammer fasste der Jugendliche als Patient des Bezirkskrankenhauses Regensburg den Plan, bereits länger bestehende Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Es sei ihm gelungen, zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln.

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Der damals 14-Jährige habe am 26. Oktober 2023 unvermittelt auf einen in dem Krankenhaus tätigen Lehrer und anschließend mehrfach auf ein siebenjähriges Kind eingestochen. Das Kind starb, der 63 Jahre alte Lehrer erlitt schwere Verletzungen. Ein Pfleger, der den Angreifer zu entwaffnen versucht habe, sei bei dem Vorfall ebenfalls verletzt worden.

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Teenager muss unbefristet in die Psychiatrie

Die Richter der Jugendkammer gingen davon aus, dass bei dem Angeklagten die Schuldfähigkeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben gewesen sei, berichtete der Sprecher.

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Die von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vorbehaltlich geforderte Anordnung der Sicherungsverwahrung sprachen die Richter nicht aus. Denn der Angeklagte werde „bis zu einer Heilung beziehungsweise einem Wegfall der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht”, so der Justizsprecher. Daher seien die Voraussetzungen für eine zusätzliche Sicherungsverwahrung nicht erfüllt. (dpa)