Nackt-Ärger auf WeltreiseFKK-Bereich zu klein! Ehepaar klagt nach Aida-Weltreise – und gewinnt

Der Schriftzug „AIDA” ist an einem Schiff befestigt.
Ein Ehepaar aus Dortmund klagte wegen eines deutlich verkleinerten FKK-Bereichs auf seiner Aida-Weltreise – und bekommt nun einen Teil des Reisepreises zurück.
Stefan Sauer/dpa
von Martina Lewinski

Diese Weltreise hatten sie sich anders vorgestellt.
Für 68.600 Euro bucht ein Ehepaar aus Dortmund eine mehrmonatige Kreuzfahrt mit Aida – und verlässt sich dabei auch auf den großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Doch als die Reise beginnt, sieht der plötzlich ganz anders aus. Das Paar zieht vor Gericht – und bekommt teilweise Recht.

Paar forderte 15.000 Euro zurück

Ein Ehepaar aus Dortmund bucht für 68.600 Euro eine mehrmonatige Weltreise mit Aida – und erlebt an Bord eine Enttäuschung. Der FKK-Bereich, auf den sich die beiden bei der Buchung eingestellt hatten, ist plötzlich deutlich kleiner. Das Paar zieht vor Gericht und bekommt nun zumindest teilweise Recht: Das Landgericht Rostock hält eine Minderung des Reisepreises um fünf Prozent für angemessen. Das entspricht 3430 Euro. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Video-Tpp: FKK-Bereich auf der Aida zu klein? Paar zieht vor Gericht

Gebucht hatten die Dortmunder ihre Weltreise von November 2025 bis März 2026 bereits im Februar 2024. Zu diesem Zeitpunkt verfügte das Schiff laut Gericht über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Das Paar orientierte sich bei der Buchung an den damals aktuellen Deckplänen, auf denen Lage und Größe des Bereichs zu erkennen waren.

Bis zum Reisebeginn hatte sich an Bord jedoch einiges verändert: Aida ließ das Schiff umbauen. An der Stelle des bisherigen FKK-Bereichs entstand ein sogenanntes „Skydeck“, das nur noch Gästen mit gebuchter Suite zur Verfügung stand. Das Ehepaar hatte keine Suite gebucht.

Der allgemein zugängliche FKK-Bereich wurde verlegt und fiel laut Gericht deutlich kleiner aus. Whirlpool, Dusche und Sonnendach gab es dort ebenfalls nicht mehr.

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Gericht erkennt FKK-Mangel an 

Das Paar forderte eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro und monierte in diesem Zusammenhang auch noch andere Veränderungen. Das Gericht entschied nun: „Die Kläger seien bei ihrer Buchung zu der Annahme berechtigt gewesen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie sie es den Deckplänen im Internet entnommen hatten.” Sie hätten sich darauf verlassen können, dass die Ausstattung im Wesentlichen dem entspricht, wie sie es zum Buchungszeitraum im Internet gesehen haben.

Es sei eine berechtigte Erwartung geweckt worden, die dann auch eingehalten werden müsse. Wenn es nach der Buchung zu erheblichen Beeinträchtigungen des Angebots komme, müsse der Reiseveranstalter darauf vor der Reise hinweisen.

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15.000 Euro können die Kläger laut Gericht aber nicht zurückverlangen. „Der FKK-Bereich stelle nur eines von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt dar, seien es Angebote auf dem Schiff selbst oder in Form von Landausflügen”, so die Begründung. Andere angeführte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung.

Aida erklärte auf Anfrage: „Wir werden nach sorgfältiger Auswertung der Urteilsbegründung weitere rechtliche Schritte prüfen.” Zu offenen Verfahren äußere sich das Unternehmen nicht im Detail.

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Tochter des Paares: „Unzufrieden sind wir mit der Höhe“

Vertreten wird das Dortmunder Ehepaar ausgerechnet von der eigenen Tochter. Gegenüber RTL erklärt die Anwältin, dass ihre Eltern die Entscheidung des Landgerichts mit gemischten Gefühlen sehen. Dass überhaupt ein Reisemangel anerkannt worden sei, mache sie „hochzufrieden“. Mit der Höhe der Entschädigung seien sie dagegen nicht zufrieden.

Die Familie hatte ursprünglich eine Minderung von rund 20 Prozent angestrebt. Auch eine außergerichtliche beziehungsweise gütliche Einigung wäre aus ihrer Sicht möglich gewesen. „Man hätte sich ja auch auf zehn Prozent möglicherweise im Vergleichswege einigen können“, sagt die Tochter gegenüber RTL. Ob die Familie wegen der Höhe der Entschädigung noch in die nächste Instanz zieht, ist bislang offen. Zunächst wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Besonders geärgert habe ihre Eltern, dass sie nach eigenen Angaben vor der Reise nicht über die Einschränkungen informiert worden seien. Zwar habe es während der zwei Jahre zwischen Buchung und Reise immer wieder Kontakt mit Aida gegeben, etwa zu Ausflügen und Tischreservierungen. Dass sich das Angebot für das Paar durch den Umbau deutlich verändern würde, sei ihnen jedoch nicht mitgeteilt worden, sagt die Tochter.

Trotz des Rechtsstreits wollen ihre Eltern Aida offenbar treu bleiben. „Meine Mandanten bleiben Aida-Fans“, sagt die Tochter. Künftig würden sie sich wohl eher für größere Schiffe entscheiden, auf denen weiterhin großzügigere FKK-Bereiche angeboten werden.

Verwendete Quelle: dpa, eigene RTL-Recherche