Plädoyers im Prozess wegen Vergewaltigungen und KindesmissbrauchFreispruch oder Haftstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.?

Das Urteil steht kurz bevor!
Es sind schlimme Vorwürfe gegen den Maddie-Verdächtigen Christian B. vor dem Landgericht Braunschweig. Dem 47-Jährigen werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen. Trotzdem fordern seine Verteidiger in ihrem Plädoyer, dass Christian B. freigesprochen wird.

Verteidigung: Zeugenaussagen sind falsch

Als Christian B. den Prozesssaal betritt, begrüßt der Angeklagte sein dreiköpfiges Anwaltsteam herzlich. Der 47-Jährige trägt wieder die gleiche hellblaue Jacke und das gleiche Hemd mit offenem Kragen, das er seit Beginn des Verfahrens vor acht Monaten trägt. Dann beginnt sein Anwalt mit dem Plädoyer: „Ein Freispruch ist der einzige richtige Ausgang des Prozesses.” Demnach sollen einige Zeugenaussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Und: Die Zeugenaussagen sollen das Geschehen nur lückenhaft dargestellt haben. „Die missbrauchten Opfer konnten nicht ermittelt werden”, behauptet die Verteidigung von Christian B.

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Während des Plädoyers seines Verteidigers starrt Christian B. nur geradeaus. Er schweigt - wie immer in dem Prozess. Dann ruft ein Zuschauer: „So eine Sauerei!” Wahrscheinlich als Reaktion auf den Anwalt von Christian B. und seiner Forderung nach Freispruch des Angeklagten.

Staatsanwaltschaft: Christian B. ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit

Die Staatsanwaltschaft sieht den Fall anders als die Verteidiger von Christian B.: Die Ankläger sehen in dem 47-Jährigen einen „brandgefährlichen, psychopathischen Sadisten.“ Christian B. sei „eine Gefahr für die Öffentlichkeit.”

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Was Christian B. vorgeworfen wird, wiegt schwer: Der 47-Jährige soll drei Frauen vergewaltigt haben. Außerdem soll Christian B. zwei Mädchen (10, 11) sexuell missbraucht haben. Die Taten soll der Angeklagte in Portugal zwischen 2000 und 2017 begangen haben.

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Im Fall Maddie: Christian B. ist Mordverdächtiger

Der aktuelle Prozess gegen Christian B. erweckt große Aufmerksamkeit, weil der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie” McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Im aktuellen Prozess im Fall der drei Vergewaltigungen schweigt Christian B. zu den Vorwürfen. Das Urteil soll morgen (8. Oktober) gesprochen werden. (mtu)