Landgericht Braunschweig beendet Beweisaufnahme
Für die Staatsanwaltschaft gehört Christian B. für immer hinter Gitter

Er soll nie wieder frei kommen!
Im Prozess gegen Christian B. rückt ein Urteil näher. Vor dem Landgericht Braunschweig wurden heute die Plädoyers verlesen. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, gehört der auch im Fall Maddie Verdächtige für viele Jahre ins Gefängnis.
Anklage fordert Haft - und einen Freispruch
Mehrere Stunden braucht Oberstaatsanwältin Ute Lindemann am Mittwoch für ihren Schlussvortrag. Die Staatsanwaltschaft hält Christian B. für schuldig, er soll für zwei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch in Haft. Die Behörde fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Sollte es zu diesem Urteil kommen, könnte der Angeklagte nicht nach Verbüßen der Haft entlassen werden.
Lese-Tipp: Gutachter über Maddie-Verdächtigen Christian B.: „Die absolute Topliga der Gefährlichkeit”
In dem laufenden Verfahren ist B. außerdem wegen einer dritten Vergewaltigung angeklagt. Von dieser Tat sei er freizusprechen, führt Lindemann in ihrer Erklärung aus. Zuvor hat die Kammer am Morgen die Beweisaufnahme geschlossen.
Im Video: Zellen-Genosse packt über Christian B. aus – ist er glaubwürdig?
Gutachter: „Die absolute Topliga der Gefährlichkeit”
B.s Verteidiger fordern im Laufe des Prozesses mehrmals Christian B. von allen Vorwürfen freizusprechen. Ihr Plädoyer wird am Montag (7. Oktober) erwartet, am Dienstag könnte dann das Urteil fallen.
Lese-Tipp: Hat Christian B. die Maddie-Entführung bereits gestanden?
In dem Prozess sorgt ein brisantes Gutachten zuletzt für Aufsehen. Die psychiatrische Einschätzung attestiert, dass der Angeklagte extrem gefährlich sei. Zudem sei der entsprechende Gutachter sicher: Fast alle Straftäter, die vergleichbare Taten begangen haben, haben bessere Prognosen als Christian B. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass er in den nächsten zwei Jahren wieder inhaftiert wird, liegt laut dem Arzt bei 30 bis 50 Prozent.
Im Fall Maddie: Christian B. ist Mordverdächtiger
Dem 47-jährigen Deutschen werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie” McCann unter Mordverdacht steht.
Lese-Tipp: Maddies Eltern voller Kummer: „Dass sie nicht mehr da ist, schmerzt noch immer“
Der Maddie-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung. Der Angeklagte sieht sich als unschuldig. Seine Verteidigung betont im Laufe des Verfahrens mehrmals, dass ihr Mandat aus ihrer Sicht freigesprochen werden müsse. (dpa/okr)