„Er hat kein Geld mitgenommen – aber ein Kind”
Hat Christian B. die Maddie-Entführung bereits gestanden?
Wenn gegen Christian B. verhandelt wird, spielt das Thema Maddie immer eine Rolle.
Obwohl es in diesem Verfahren um etwas anderes geht. Jetzt hat beim Vergewaltigungs- und Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Braunschweig ein früherer Mithäftling über Zellengespräche mit dem Angeklagten berichtet.
Maddie-Verdächtiger wegen Sexualstraftaten angeklagt
Christian B. habe ihn im Gefängnis unter anderem gefragt, ob er ein Haus anzünden könnte, sagte der 50-jährige Rumäne. Der Zeuge hatte zunächst große Schwierigkeiten, sich zu erinnern und berichtete häufig nur auf Nachfragen mit bestimmten Stichworten über Details. Nach einer Mittagspause sprach er plötzlich über Aspekte, die offensichtlich zum Maddie-Komplex gehören.

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Im Gefängnis habe Christian B. ihm von einem Einbruch an einem Ort in Portugal erzählt, an dem reiche Menschen wohnten. B. habe berichtet, dass er durch ein Fenster eingestiegen sei. Er habe aber kein Geld gefunden, sondern ein Kind mitgenommen, sagte der Zeuge. Später habe B. ihn gefragt, ob Hunde Knochen aufspüren könnten, sagte der Mann. Beobachtern zufolge erschien seine Aussage an vielen Stellen fragwürdig und warf viele Fragen auf.
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Christian B. soll seinem Mithäftling von Vergewaltigungen erzählt haben
Er könne auch nur wiedergeben, was B. ihm erzählt habe, ob die Sachen stimmten, darüber wolle er nicht urteilen, sagte er. Die beiden hätten sich unter anderem über gefälschte Pässe unterhalten. B. habe auch von ihm wissen wollen, ob ein Haar jemanden überführen könne. Außerdem soll der 47-jährige Deutsche ihm von mehreren Vergewaltigungen in Deutschland und Portugal erzählt haben.
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Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter Christian B. werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess allerdings, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. (uvo; dpa)