Werden Kunden in die Irre geführt?

Verbraucherschützer nehmen Penny und Lidl ins Visier

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Rabattwerbung eines Discounters als unzulässig angesehen (Symbolbild).
Extra-Rabatte auf bereits reduzierte Artikel: Das gilt meist nur für Kunden, die Coupon-Apps nutzen.
Danny Gohlke/dpa-Zentralbild/dpa

Ist die Werbung für Rabatt-Apps womöglich irreführend?
Viele Supermärkte werben für ihre eigenen Rabatt-Apps. Doch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vermutet dabei einen möglichen Gesetzesverstoß. Dabei können Kunden mit Bonusprogrammen ganz einfach Geld sparen – wenn sie wissen, wie.

Fast jede Supermarkt-Kette hat sie: Rabatt-Apps. Kunden, die die Bonusprogramme regelmäßig nutzen, können damit Geld sparen – zumindest scheint es so. Denn die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vermutet, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Vorwurf der irreführenden Werbung

Die Verbraucherzentrale ist deswegen gegen Lidl und Penny vor Gericht gezogen. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung eingereicht worden, sagt Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Lebensmittelzeitung. Der Vorwurf lautet: Die Supermärkte würden die günstigeren Produkte nur für App-Nutzer bewerben, ohne dass klar werde, welcher reguläre Gesamt- oder Grundpreis gelte. Die Werbung aber richte sich auch an die Kunden, die die Apps nicht nutzen würden. Das würde viele Kunden in die Irre führen. Für die Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen das Gesetz.
Kunden würden durch die Apps oft dazu verleitet, mehr einzukaufen, als sie eigentlich wollten, meint RTL-Reporter Sebastian Auer im Talk bei Punkt 7 am Montag (27. Januar).

Keine konkreten Statements von Lidl und Penny

Lidl und Penny haben sich nicht konkret zu den Vorwürfen geäußert. „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern“, erklärt ein Penny-Sprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Lidl wiederum äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

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Auslöser des Verfahrens gegen Lidl ist ein Verkaufsprospekt, in dem Fleischwaren mit unterschiedlichen Preisen für Lidl-Plus-Nutzer und Kunden, die nicht die App benutzen, beworben wurden. Problematisch war laut des Landgerichts Heilbronn dabei die Darstellung der Preise auf dem Prospekt. Auch der Grundpreis der Produkte, der für Kunden ohne Lidl-Plus galt, habe gefehlt. Wann eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht und welche Auswirkungen diese dann auf Verbraucher haben wird, ist derzeit noch unklar.

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Persönliche Daten gegen günstigere Preise

Kunden sollten jedoch wissen, dass sie bei der Nutzung von Rabatt-Apps eine Art Tauschgeschäft eingehen: persönliche Daten gegen Extra-Rabatte. Denn wer eine App nutzen möchte, muss sich im Vorfeld registrieren. Die Händler können damit das Kaufverhalten von ihren Kunden analysieren und so zum Beispiel personalisierte Werbung schalten.

Tipps für den Einkauf mit Rabatt-Apps

1. Macht euch vor dem Einkauf einen genauen Plan, was ihr wirklich braucht und weicht davon im Supermarkt nicht ab.

2. Auch wenn in der App manche Rabatte vielleicht verlockend günstig wirken, ist ein Preisvergleich zwischen den Eigenmarken- und Markenprodukten trotzdem sinnvoll.

3. Behaltet den Überblick bei den Rabatten in der App, denn so gut wie immer sind sie zeitlich begrenzt.

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