Gericht fällt Entscheidung im Eilverfahren
Klinik muss Sperma von totem Ehemann an Witwe herausgeben

Der Sperma-Streit hat ein Ende!
Eine Frau will sich mit dem eingefrorenen Samen ihres toten Mannes künstlich befruchten lassen. Die Klinik verweigert aber die Herausgabe. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Eine Klinik muss einer Frau das Sperma ihres toten Mannes für eine künstliche Befruchtung herausgeben. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren entschieden.
Die Klinik hatte dies abgelehnt, weil ein Vertrag mit dem Ehemann zu Lebzeiten eine Vernichtung des Spermas nach seinem Tod vorsah. Außerdem, so die Argumentation der Klinik, untersage das Embryonenschutzgesetz eine künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten. Mitarbeitern drohe nach Auffassung der Klinik eine strafrechtliche Verfolgung.
Video-Tipp: Safina wird mit 70 Jahren (!) Mutter
Dies sah das Landgericht anders und gab dem Eilantrag der Frau statt. Der Vertrag verpflichte die Klinik nicht, das eingefrorene Sperma zu vernichten. Der Schutzzweck des Embryonenschutzgesetzes werden in diesem Fall nicht berührt.
Lese-Tipp: Ein Kind haben sie bereits verloren - Susannes und Polinas harter Weg zum Wunschkind
Gericht erkennt „gemeinsamen Kinderwunsch” an
„Aus der eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin ergibt sich schlüssig und widerspruchsfrei die paarbezogene, individuelle Entwicklung des Kinderwunsches. Sie legt dar, dass es den gemeinsamen Kinderwunsch gab, jedoch der frühe Tod dessen Verwirklichung zu Lebzeiten verhinderte und der verstorbene Ehemann zuletzt seinen Willen auf ein gemeinsames Kind nach seinem Tod richtete”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Es bestehe kein Risiko für Klinik-Mitarbeiter, durch die Herausgabe strafrechtlich verfolgt zu werden. Die in Spanien geplante künstliche Befruchtung sei unabhängig von Erfolgsaussichten und einer ethischen oder moralischen Bewertung nach spanischem Recht möglich. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (ele mit dpa)