Stephan W. (34) wollte seine ganze Familie auslöschen
„Er hat mich erst geküsst und dann hat er zugestochen”

Stephan W. (34) sticht nachts auf seine Ehefrau ein – und macht auch vor seinen Kindern nicht Halt!
Sein perfider Plan laut Anklage: Der Familienvater will seine Frau und die drei Kinder (damals 15, 13 und 10) töten und dann die gemeinsame Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Münstereifel abfackeln. Vor dem Landgericht Bonn sind nun Audiodateien der Ehefrau zu hören – mit sehr verstörendem Inhalt.
Horror-Details durch Vernehmung auf Intensivstation
Vor Gericht selbst sprechen möchte die Ehefrau am letzten Verhandlungstermin am 7. März nicht, sie macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zu traumatisiert ist sie noch von der abscheulichen Tat, nach der sie anfangs in akuter Lebensgefahr schwebt. Doch ihre Stimme klingt an diesem Freitag trotzdem durch den Saal. Die vorgespielten Audiodateien zeichnen ein klares Bild von dem Grauen, das Stephan W. am 19. Juni 2024 über seine Familie bringt.
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„Dann hat sich mein Mann an mich herangekuschelt. Das war nichts Böses. Er hat gesagt, dass er sein Handy holt. Ich wollte das Licht anmachen, aber das wollte er nicht.” Diese Sätze spricht die Ehefrau in der allerersten Vernehmung, zwei Tage nach der Tat. Zu diesem Zeitpunkt liegt sie schwer verletzt auf der Intensivstation. Ihre Stimme klingt schwach und zerbrechlich. Es ist eine von mehreren Aufnahmen, die das Gericht vorspielt. „Dann hat er das kleine Messer geholt und hat auf mich eingestochen.“ Und weiter: „Dann habe ich es plätschern hören, es roch ekelig. Dann hat er es angezündet.”
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Ehemann will neues Leben mit neuer Freundin anfangen
In der Anklageschrift kommen weitere heftige Details ans Licht – und auch das Motiv: Der Angeklagte soll gegen 2.30 Uhr von einer Tagung zurück in die gemeinsame Wohnung gekommen sein. Im Anschluss setzt er seinen Mordplan um, greift Ehefrau und Kinder an, die ihre Mutter beschützen wollen. Dann holt er Benzin aus seinem Auto und legt vor der Schlafzimmertür ein Feuer. Es kommt zu einer Explosion. Danach flüchtet er, wird aber schnell festgenommen. Der mutmaßliche Hintergrund: Er will ein neues Leben mit seiner neuen Lebensgefährtin beginnen, ohne die Schwierigkeiten einer Trennung.
„Er hat immer wieder gesagt, dass er mich liebt”
Darauf weisen auch die Aussagen der Ehefrau hin! „Er hat mir gesagt, dass er auf der Arbeit eine andere Frau kennengelernt hat. Er hat gesagt, er liebt sie, er liebt aber auch mich. Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn genug liebe, dass ich ihn mit einer anderen Frau teilen kann, dass die Kinder nicht darunter leiden.“ Auch während der Tat habe Stephan W. immer wieder wiederholt, dass er seine Frau liebe. „Er hat mich erst geküsst und dann hat er zugestochen. Dann hat er gesagt, ich soll leise sein”, sagt seine Ehefrau auf den Tonbandaufnahmen, die im Gerichtssaal abgespielt werden.
Die Liebe hat Stephan W. aber nicht davon abgehalten, seiner Frau das Messer ins Herz und mehrfach in den Körper zu rammen. „Ich habe es nicht gesehen, aber gespürt. Ich habe geschrien, dass mich irgendjemand hört: Er hat ein Kissen genommen und mir auf das Gesicht gedrückt.“ Und weiter: „Der stand mit der Boxershorts voller Blut vor mir, mit dem Messer in der Hand, und hat immer wieder gesagt, dass er mich liebt.”
Pflegegrad 3! Ehefrau trägt bleibende Schäden davon
Der Angeklagte wirkt während des Prozesstages angespannt. Zwischendurch ist sein Kopf knallrot. Offenbar machen ihm die Worte zu schaffen, die im Gerichtssaal zu hören sind. Wird ihm nun richtig klar, was er seiner Familie da angetan hat? Seine Frau leidet sehr unter den Folgen: Laut der Richterin habe sie nach der Tat Pflegegrad 3. Sie benötigt Hilfe beim Aufrichten und Hinlegen, beim Waschen und beim Toilettengang. Bleibende Schäden einer Horror-Tat!
Anklage gegen Stephan W.: mehrfacher versuchter Mord
Die Anklage für Stephan W. lautet auf dreifachen versuchten Mord und eine gefährliche Körperverletzung gegen seine Familie, und zwölffachen versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung durch das Feuer, das er gelegt haben soll. Dieses sprang auf andere Häuser über. Das Urteil soll am 18. März fallen.