Es ist leider alles andere als ein Einzelfall. Anne und Rebecca, die verständlicherweise anonym bleiben wollen, werden in der Sauna von einem fremden Mann gefilmt. Sie stellen den Täter zur Rede, doch der Mann streitet alles ab. Rebecca ruft die Mitarbeiter der Sauna – aber auch vor ihnen leugnet er, die beiden heimlich gefilmt zu haben.
Die beiden rufen die Polizei, die Beamten ermitteln, und schnell wird klar: der Mann ist kein Unbekannter. Rebecca und Anne gehen davon aus, dass das Verhalten des Mannes rechtliche Konsequenzen haben wird.
Wir wollen wissen, was passiert, wenn solche heimlichen Filmaufnahmen mitten im Alltag passieren? Greift jemand ein? Zum Beispiel in diesem Fitnessstudio in Köln? Das statten wir mit Kameras aus. Außerdem engagieren wir zwei Schauspieler. Maurizio – für uns wird er heute zum Täter – und Anna wird das ahnungslose Opfer spielen. Er filmt Anna heimlich mit dem Handy – ganz gezielt ihren Po.
Greift irgendjemand ein? Für uns ist klar: Das Verhalten ist übergriffig. Moralisch absolut verwerflich. Doch sehen das die anderen auch so? Erfreulicherweise ja! Es gibt couragierte Menschen, die Maurizio ansprechen und unmissverständlich auffordern, dass er die Aufnahmen zu löschen habe.
Aber was ist, wenn Frauen ganz alleine sind? Die Kölnerin Yanni Gentsch merkt, dass sie beim Joggen heimlich gefilmt wird und dreht den Spieß um. Sie macht den Übergriff sichtbar und konfrontiert den Mann. Außerdem ist sie am nächsten Tag zur Polizei gegangen. Doch die Beamten erklären sinngemäß, der Vorfall sei „nicht schlimm genug“ gewesen.
Im Strafgesetzbuch steht, dass heimliche Aufnahmen vom Intimbereich – zum Beispiel das Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt, also da, wo eigentlich niemand hinschauen kann, verboten sind. Bei Aufnahmen bekleideter Körperteile – wie bei Yanni – sieht das anders aus, erklärt uns die Strafrechtsprofessorin Dr. Frauke Rostalski.
Yanni Gentsch war bekleidet, aber wie sieht es im Fall von Rebecca und Anne in der Sauna aus? Gut einen Monat nach dem Vorfall erhalten sie ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft. In dem Schreiben, das uns vorliegt, steht „Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt“ – keine Strafe für den Mann, der Rebecca und Anne gefilmt hat. Die Begründung: Die Sauna ist kein geschützter Raum.
Rebecca und Anne rufen eine Petition ins Leben, die ein klares Ziel hat: Heimliche Nacktaufnahmen strafbar machen. Und tatsächlich: Die Politik hört zu. Im Fall Yanni Gentsch macht sich vor allem NRW-Justizminister Benjamin Limbach dafür stark, die Schutzlücke zu schließen. Auch andere Ressortkollegen sowie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben das Thema auf der Agenda. Sie möchte bis zum Sommer einen verschärften Gesetzeswurf vorlegen.