Einsatz bei Magdeburg eskaliertPolizei erschießt Angreifer (26) nach Messer-Attacke in Mehrfamilienhaus

Sachsen-Anhalt, Schönebeck: Kriminaltechniker sichern an einem Haus Spuren. Dort war in der Nacht zuvor ein Mann von der Polizei angeschossen worden und später im Krankenhaus gestorben. Der Afghane soll zuvor einen 26 Jahre alten Deutschen und auch die alarmierten Polizisten bedroht haben.
Der Mann wurde in diesem Mehrfamilienhaus in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) erschossen.
Thomas Schulz/dpa

Plötzlich geht der Messer-Angreifer auf die Polizisten los!
Ein Polizeieinsatz in Schönebeck in Sachsen-Anhalt eskaliert, sogar eine Spezialeinheit kommt hinzu. Dann fällt ein Schuss aus einer Polizeiwaffe – mit tödlichen Folgen. Am Ende stirbt ein Mensch im Krankenhaus.

Mann (26) geht auf Polizisten los – dann fällt ein Schuss!

Bei einem Polizeieinsatz in Schönebeck in Sachsen-Anhalt ist ein Mann von der Polizei angeschossen worden und anschließend im Krankenhaus gestorben. Wie die Polizeiinspektion Magdeburg mitteilte, kam es am frühen Morgen in einem Mehrfamilienhaus in der Stadt im Salzlandkreis zu einem Polizeieinsatz. Ein 26 Jahre alter Afghane soll einen 26 Jahre alten Deutschen bedroht haben. Das Motiv ist noch unklar, wie eine Polizeisprecherin sagte.

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Da der Afghane auch die hinzugezogenen Polizisten mit einem Messer bedroht habe, sei eine Spezialeinheit des Landeskriminalamtes alarmiert worden. In der Folge sei dann eine „Schussabgabe auf den Tatverdächtigen“ erfolgt, teilte ein Polizeisprecher mit. Der Mann sei im Krankenhaus gestorben. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an. Es wurden am Tatort in Schönebeck Spuren gesichert.

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Afghane reiste 2022 nach Deutschland ein

Der Afghane war laut dem Ausländerzentralregister am 1. November 2022 nach Deutschland eingereist, wie das Innenministerium auf Nachfrage mitteilte. Er habe zuletzt in Schönebeck gewohnt. „Der Tatverdächtige ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand über die illegale Einreise hinaus polizeilich nicht in Erscheinung getreten“, so eine Ministeriumssprecherin.

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Am 13. Februar 2023 stellte der Mann den Angaben zufolge einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser wurde am 19. Februar des Folgejahres abgelehnt und zugleich ein Abschiebungsverbot nach Afghanistan festgestellt. Die Ausländerbehörde habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zum 22. Februar 2025 ausgestellt. Auf einen Antrag auf Verlängerung hin gab es eine bis zum 30. Juni 2025 befristete sogenannte Fiktionsbescheinigung. (nlu/fkl, mit dpa)