Muss ich wirklich bis 70 arbeiten?Das bedeuten die neuen Rentenvorschläge für euch
Alles neu bei der Rente!?
Das gesetzliche Rentensystem hat ein riesiges Finanzierungsproblem: Immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner und eine steigende Lebenserwartung bringen es an seine Grenzen. Über Beiträge alleine lässt es sich schon lange nicht mehr finanzieren, der Bund muss jährlich viele Milliarden Euro zuschießen. Das soll sich jetzt bessern – krasse Veränderungen sind möglich. Doch welche genau? Und was bedeutet das für jeden einzelnen? Wir geben einen Überblick.
Neue Vorschläge: Darf ich wirklich erst mit 70 in Rente?
Zu den Vorschlägen gehört auch: Ein Ruhestand mit 63 Jahren soll nicht mehr möglich sein. Eine Rente soll grundsätzlich erst ab 64 Jahren möglich sein. Und das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Und die ist umso höher, je jünger man ist. Ab 2041 soll das Rentenalter alle zehn Jahre um etwa ein halbes Jahr steigen.
Das bedeutet konkret: Heute 55-Jährige dürften weiterhin mit 67 Jahren in Rente, 45-Jährige müssten etwa bis 67,5 arbeiten, 35-Jährige bis 68. Wer heute 25 Jahre alt ist, könnte erst mit 68 oder 69 in Rente gehen. Die ganz Kleinen erwartet dann die Rente mit 70. Eine Grafik dazu gibt es auch oben in unserem Video.
Lese-Tipp: Rentenalter rauf, Rente mit 63 weg: Das sind die Vorschläge der Kommission
Wie stark das Rentenalter tatsächlich steigt, soll regelmäßig überprüft werden. Experten geht das noch nicht weit genug. Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen sagt im RTL-Interview: „Im Grunde genommen werden alle Dinge, die wirklich zwingend und schnell laufen müssten, ad acta gelegt. Wir brauchen eine Rente mit 70 bis 2030, wir brauchen die Abschaffung aller Anreize, vorgezogen in den Ruhestand zu gehen. Und dann hätten wir es eigentlich.”
Die Vorschläge der Rentenkommission im Überblick
Späterer Ruhestand: Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll nach 2031 „moderat” an die Lebenserwartung angepasst werden. Dabei würde nach bisherigen Bevölkerungsprognosen der Renteneintritt zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben. In den folgenden Jahrzehnten würde die Grenze nach jetzigem Stand weiter steigen.
Rente mit 63 abschaffen: Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden. Sie ermöglicht, bei mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor dem Regeleintrittsalter ohne Abschläge in den Vorruhestand zu gehen. Derzeit liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten, die abschlagsfreie Frührente ist aktuell also ab 64 Jahren und vier Monaten möglich.
Spätere Altersteilzeit: Die Grenze für Altersteilzeit soll von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden und darauf an die Entwicklung der Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell soll nicht mehr möglich sein. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt: in der ersten wird weiter Vollzeit gearbeitet und in der zweiten dann gar nicht mehr.
Mehr Einzahler: Neben abhängig Beschäftigten sollten künftig auch Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in das Rentensystem einzahlen. Bei Selbstständigen soll das verpflichtend sein, wenn sie nicht schon in einer berufsständischen Rentenkasse sind. Dass auch Beamte künftig einzahlen, empfiehlt die Kommission nicht konkret, jedoch, dass die Zahl der Verbeamtungen „deutlich reduziert” werden.
Dämpfung des Rentenanstiegs: Der Nachhaltigkeitsfaktor zur Dämpfung des jährlichen Rentenanstiegs, der aktuell bis 2031 ausgesetzt ist, soll wieder eingeführt werden. Er soll zudem „moderat” angepasst werden, „um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen”.
Kapitalgedeckte Alterssicherung: In der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden. Empfohlen wird dafür mittelfristig ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent des Einkommens, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden soll. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.
Mehr betriebliche Altersvorsorge: Über einen Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften sollen noch in diesem Jahr Maßnahmen erarbeitet werden, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen. Sie sollen im Anschluss per Gesetz beschlossen werden. Ziel soll „eine annähernd flächendeckende Verbreitung” der betrieblichen Altersvorsorge sein.
Weniger Minijob-Ausnahmen: Minijobber sind bisher von Beiträgen in die Rentenversicherung befreit. Sie sollten aus Sicht der Kommission „ohne Opt-out-Möglichkeit” in die gesetzliche Rente einbezogen werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Bundesregierung berät über die Rentenvorschläge
Der Bericht der Rentenkommission soll am Dienstag offiziell vorgestellt werden. Dann will die Bundesregierung auch über die Vorschläge beraten und bald entscheiden, ob diese für uns wirklich Realität werden. Klar ist schon jetzt: Millionen Deutsche wären betroffen! (mit afp/dpa)
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, AFP, DPA


