Streit mit „Widerling“ Jan Böhmermann!Haftbefehl gegen AfD-Politiker Maximilian Krah erlassen

Maximilian Krah (AfD) ist als Zeuge vor das Oberlandesgericht Dresden geladen. (Archivbild)
Ärger für AfD-Mann Maximilian Krah.
Britta Pedersen/dpa
von Antje Rudolf, Tom Kollmar und Fabian Klein

Champagner-Zoff um den Politiker!
Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Es werde zudem geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll.

Maximilian Krah in Justiz-Streit mit Jan Böhmermann

Zuvor hatte der Spiegel berichtet. Demnach geht der Haftbefehl auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in einem Podcast zurück. Der AfD-Politiker Krah hatte in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator eine Niederlage einstecken müssen. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann aber zurück.

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Hintergrund des Haftbefehls sind nun laut Spiegel offene Forderungen zu den Prozesskosten. Weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten in Chemnitz liegt, sei das dortige Amtsgericht zuständig, hieß es auf Nachfrage. Auf RTL-Anfrage bestätigt Krahl einen laufenden Vorgang – doch das Amtsgericht Chemnitz zeichnet ein anderes Bild!

„Den Erlass eines Haftbefehls kann ich nicht bestätigen und ist auch gegenüber dem Magazin Der Spiegel nicht erfolgt“, teilt Richterin Birgit Feuring RTL mit. „Der Vollstreckungsverfahren ist ein nichtöffentliches Verfahren, so dass Auskünfte hierzu nicht erfolgen.“

Maximilian Krah will „Kleinbetrag“ zahlen

Krah teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, fügte er hinzu. Er halte Böhmermann für einen „Widerling“ und zahle daher nur nach Prüfung – „Rückforderung bleibt vorbehalten.“ (fkl/dpa)

Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche