Bundeswehrsoldat (32) nach Blutbad vor GerichtNach der Trennung dreht Florian G. durch und tötet vier Menschen, die seine Ex liebte

Familienangehörige wollen endlich eine Erklärung für seine Taten.
Die Trennung von seiner damaligen Frau treibt den heute 32-jährigen Bundeswehrsoldaten Florian G. in den Wahnsinn. So sehr, dass er vier von ihr geliebte Menschen erschossen haben soll. Darunter ein kleines Mädchen. Der Prozess vor dem Landgericht Verden soll jetzt die Hintergründe klären.
Soldat soll aus Rache und Hass getötet haben
Florian G. wirkt souverän und entspannt, als er den Gerichtssaal betritt. Immer wieder nickt er locker seiner Verteidigerin zu. Ihm gegenüber sitzen Angehörige seiner mutmaßlichen Opfer. „Für meine Mandanten war es wichtig heute vor Ort zu sein. Sie haben gehofft, etwas von dem Angeklagten zu hören zu bekommen”, erzählt Anwältin der Nebenkläger Helen Wienands im Gespräch mit RTL. Sie wollen endlich eine Erklärung für die grausamen Taten von Florian G.
Lese-Tipp: Mann übergießt seine Frau mit Benzin und zündet sie an

Weil sich seine damalige Frau Juliane S. von dem heute 32-jährigen Bundeswehrsoldaten getrennt hat, soll er aus Rache und Hass einen grausamen Plan geschmiedet haben. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 1. März dieses Jahres vier Menschen erschossen zu haben. Alles Menschen, die Juliane S. sehr nahe standen.
Anklageschrift bringt schreckliche Details ans Licht
Der angeklagte Florian G. soll in der Scheeßeler Ortschaft Westervesede (Niedersachsen) gewaltsam mit einer Axt in das Haus des neuen Partners von Juliane S. eingebrochen sein. Er soll sich sofort in das Schlafzimmer dessen Mutter begeben haben. Während sie auf dem Bauch lag, soll der heute 32-Jährige ihr zweimal in den Hinterkopf geschossen haben. Sie war sofort tot. „Besonders kennzeichnend ist, dass die Tatausführung durch eine militärische Vorgehensweise gekennzeichnet gewesen sein soll”, erklärt Stefan Koch vom Landgericht Verden im Gespräch mit RTL.
Lese-Tipp: Nicht nur in Kölner Kaserne! Wollte jemand unsere Bundeswehrsoldaten vergiften?
Der nächste auf der Liste des ausgebildeten Fallschirmjägers und Scharfschützen soll Nils O. gewesen sein. Der Sohn der bereits verstorbenen Bärbel O. und neuer Partner seiner Ex-Frau wohnte im ersten Stock. Bereits auf der Treppe, soll der Angeklagte zwei Schüsse abgegeben haben. Danach mindestens zehn Schüsse auf Nils O. Auch er starb sofort. Der Bundeswehrsoldat soll sich kurz darauf in den nächsten Ort begeben haben: Brockel. Das nächste Blutbat folgte.
Im Video: Wollte er sie in die Luft sprengen?
Florian G. macht auch ihre beste Freundin für die Trennung verantwortlich
In Brockel lebte die beste Freundin von Juliane S., gemeinsam mit ihren beiden Töchtern. „Der Angeklagte machte für die Trennung auch die beste Freundin seiner Ehefrau verantwortlich, die sie bei der Trennung unterstützt haben soll”, erklärt Koch weiter. Auch hier soll der Angeklagte gewaltsam eingebrochen sein – wie in einem Häuserkampf. Eine militärische Bezeichnung für den Kampf in bebautem bzw. um bebautes Gelände.
Lese-Tipp: Gewalt an Frauen: SPD-Politiker fordern lebenslange Haft für Femizide
Stefanie K. soll versucht haben, den Angeklagten mit Worten von seiner Tat abzuhalten. Um sie zu schützen, soll die 33-Jährige ihre Tochter Ronja (3) mit der Bettdecke gegriffen haben. Vor den Ermittlern behauptet Florian G., dass er das Kind niemals gesehen habe, geschweige denn habe töten wollen. Doch genau das soll er getan haben – beide starben an insgesamt 14 Schüssen. Eine weitere Tochter überlebte den Angriff. Am Morgen nach dem Verbrechen stellte sich der mutmaßliche Mörder an der Von-Düring-Kaserne in der Stadt Rotenburg an der Wümme. In der Fahrertür seines Autos steckte ein Molotowcocktail, im Kofferraum lag neben einem Bundeswehr-Rucksack Munition.
Urteil fällt frühestens im März 2025

Am ersten Verhandlungstag wurde die 51-seitige Anklageschrift verlesen. Nur zwei der insgesamt neun Nebenkläger waren vor Ort. Der Anwalt der Hinterbliebenen der getöteten Stefanie K. und ihrer Tochter erklärt das wie folgt: „Die schaffen das schlichtweg nicht. Sie sind psychisch im Moment überhaupt nicht in der Lage, diesem Verfahren beizuwohnen.” Die damalige Ehefrau des Angeklagten soll in Laufe des Prozesses als Zeugin verhört werden. Insgesamt sind 35 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 28. März 2025 gesprochen werden.