Entscheidung am Landgericht WuppertalSchumacher-Erpressung - Urteil aus erstem Prozess bestätigt
Im Berufungsprozess um die Schumacher-Erpressung hat das Landgericht Wuppertal am Dienstag (02.12.) die Berufungen verworfen. Sowohl die Familie Schumacher als auch die drei Angeklagten sind vorher gegen das erste Urteil des Amtsgerichts vorgegangen.
Erpressung mit sensiblen Fotos und Videos
Sein Gesundheitszustand zählt wohl zu einem der bestgehüteten Geheimnisse der Welt. Wie geht es dem großen Formel-1-Champion Michael Schumacher? Mit genau diesen Informationen sollte wohl das große Geld gemacht werden. Deshalb sitzen Yilmaz T. und Markus F. im Gerichtssaal. Der Angeklagte Markus F. hat als Sicherheitsmitarbeiter für die Familie Schumacher gearbeitet und soll so an sensible Daten auf einer Festplatte gekommen sein. Die hat er laut Anklage an zwei Männer weitergegeben. Yilmaz T. und Daniel L., Vater und Sohn. Gemeinsam sollen sie die Familie erpresst haben. Der ehemalige Rennfahrer wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Landgericht bestätigt Urteil aus erstem Prozess
Die Familie ging gegen das erste Urteil des Amtsgerichts vor und forderte eine härtere Strafe vor allem für den ehemaligen Angestellten Markus F. Der wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. Für die Anwälte der Familie hat er aber nicht nur geholfen, er sei ein Mittäter. Der vorbestrafte Yilmaz T. bekam drei Jahre Gefängnis, sein Sohn sechs Monate auf Bewährung. Auch Yilmaz T. und Markus F. gingen in Berufung. Der Prozess wurde neu aufgerollt. Aber das Landgericht Wuppertal bestätigte am Dienstag (02.12.) das Urteil aus dem ersten Prozess. Alle Beteiligten haben eine Woche Zeit gegen das Urteil vorzugehen. Für die Anwälte der Familie Schumacher steht nach wie vor fest: Markus F. hat als Vertrauensperson einen hohen Schaden verursacht und damit aus ihrer Sicht eine härtere Strafe verdient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


































