„Sie hat mich an der Seele vergewaltigt”

Ehemaliger Patient entführt mit Lebensgefährten Psychotherapeutin - jetzt steht das Urteil

Endlich kann sie aufatmen.
Vor fast einem Jahr widerfährt einer Kölner Ärztin das Unvorstellbare: Sie wird von zwei Männern betäubt, entführt und bedroht. Nach 16 Verhandlungstagen steht nun das Urteil fest.

Sie kam nicht von der Arbeit nach Hause

Am Freitag, dem 13. Oktober 2023, kehrt die 51-jährige Ärztin aus Köln nicht von der Arbeit nach Hause zurück. Sofort meldet ihr Partner sie als vermisst. Erst am Samstagmittag taucht sie plötzlich wieder auf und wendet sich an die Polizei. Den Beamten erzählt sie, dass sie von zwei Männern aus ihrer Praxis entführt und bedroht wurde.

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Am Freitagnachmittag rechnet die 51-Jährige eigentlich mit einem neuen Patienten (55). Kurz nach dessen Eintreffen taucht ein ehemaliger Patient (40) der Psychotherapeutin mit einer Sackkarre und einer Kiste in der Praxis auf. Die Beiden betäuben die 51-Jährige mit Chloroform, fesseln sie an Händen und Füßen und zwängen sie in die Kiste. Mit einem Transporter bringen sie die Ärztin in ihre gemeinsame Wohnung. Dort wird sie im Badezimmer festgehalten und bedroht. Nun müssen sich die beiden Männer vor Gericht verantworten.

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Sein Motiv war Rache

Der 40-jährige Mann war seit mehreren Jahren bei der Psychotherapeutin in Behandlung. Im Laufe der Verhandlungen stellte sich dann heraus, dass er sich von der 51-Jährigen falsch therapiert fühlte und deshalb Rache nehmen wollte. Während des Prozesses erklärt der 40-Jährige: „Sie hat mich an der Seele vergewaltigt.” Die Beendigung der Therapie durch die 51-Jährige habe den 40 Jahre alten Türken zudem schwer gekränkt.

Das Kölner Landgericht verurteilt die beiden Männer zu einer langjährigen Haftstrafe. Der 40-jährige Haupttäter muss wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung für elf Jahre in Haft. Seinen 55-jährigen Verlobten erwartet eine mildere Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Trotz der Verhaftung wollen die beiden Männer an ihrer geplanten Eheschließung festhalten. (dpa/rkm)