Mädchen sollen zwischen drei und zwölf Jahre alt gewesen seinKindesmissbrauch im Livestream – Mann steht vor Gericht

17.04.2025, Baden-Württemberg, Ulm: Ein Angeklagter sitzt zwischen seinen Verteidigern Jana Gieren und Andreas Baier im Gerichtssaal im Landgericht. Der Mann aus dem Alb-Donau-Kreis soll den sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben und dafür bezahlt haben, sich die schweren Missbrauchshandlungen per Livestream ansehen zu können. Am Donnerstag hat der Prozess begonnen. Foto: Tatjana Bobic/dpa - ACHTUNG: Der Angeklagte wurde auf Wusch seiner Verteidiger gepixelt. Auch Informationen auf einem Zettel, den er hält, wurden aus rechtlichen Gründen gepixelt. +++ dpa-Bildfunk +++
Der Angeklagter sitzt zwischen seinen Verteidigern Jana Gieren und Andreas Baier im Gerichtssaal im Landgericht Ulm.
Tatjana Bobic/dpa

Prozess um ekelhaftes Verbrechen!
Ein Mann aus Baden-Württemberg soll den sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben und dafür bezahlt haben, sich die schweren Misshandlungen per Livestream ansehen zu können. Jetzt steht er in Ulm vor dem Landgericht. Die Öffentlichkeit ist von dem Prozess ausgeschlossen.

Ausländische Ermittler geben entscheidenden Hinweis

Dem 56-Jährigen wird unter anderem „sexueller Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in kinderpornografischer Absicht sowie der Besitz und die Herstellung kinderpornografischer“ Schriften vorgeworfen, so die Anklage.

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Nach Hinweisen ausländischer Ermittler wurde der Tatverdächtige als mutmaßlicher Kunde einer Plattform identifiziert. Auf dieser wurden sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream oder als Aufzeichnung nach vorheriger Bestellung angeboten.

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Verdächtiger sitzt seit Oktober in U-Haft

Der Angeschuldigte soll dabei im Februar und März 2009 sowie Anfang des Jahres 2022 Geld dafür bezahlt haben, dass unbekannte Täterinnen auf den Philippinen sich an zwischen drei und zwölf Jahre alten Mädchen vergingen.

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Diese sexuellen Handlungen seien entweder per Livestream über das Internet an die Wohnanschrift des 56-Jährigen übertragen oder als Aufzeichnung dorthin übersandt worden. Der Mann soll über die Chatfunktion der für das Livestreaming genutzten Anwendung die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen bestimmt oder – im Falle der übersandten Aufzeichnungen – seine Wünsche zuvor geäußert haben. Er soll außerdem die Aufnahmen des Missbrauchs gespeichert haben.

Der Mann wurde am 22. Oktober festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In dem Prozess sind insgesamt drei Verhandlungstage anberaumt. (uvo; dpa)