Neue Hoffnung für die GeschädigtenMillionencoup in Gelsenkirchen - Gericht ordnet Gutachten an

von Valerio Magno und Marc Sommer

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen ging es vor Gericht weiter. Vor dem Landgericht Essen stand am Donnerstag (09.07.) die Frage im Mittelpunkt, ob die Sicherheit des Tresorraums durch einen unabhängigen Gutachter überprüft werden soll. Für viele Betroffene wäre das ein wichtiger Schritt im Kampf um eine höhere Entschädigung.

Raub mit Rekordschaden

Der Einbruch Ende Dezember 2025 sorgte weltweit für Schlagzeilen. Die Täter verschafften sich über eine Tiefgarage Zugang zur Sparkasse, arbeiteten sich bis zum Tresorraum vor und hebelten dort innerhalb mehrerer Stunden rund 3.200 Schließfächer auf. Der Schaden wird auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt. Bis heute fehlt von den Tätern jede Spur. Einer der Geschädigten ist Daniel O. aus Gelsenkirchen. Nach eigenen Angaben verlor er Bargeld und Schmuck im Wert von rund 125.000 Euro.

Gericht lässt Sicherheit prüfen

Viele Opfer werfen der Sparkasse vor, den Tresorraum nicht ausreichend gesichert zu haben. Die Bank haftet bislang lediglich mit bis zu 10.300 Euro pro Schließfach. Deshalb klagen zahlreiche Betroffene auf höheren Schadensersatz. Das Landgericht Essen hat nun entschieden, ein schriftliches Sachverständigengutachten einzuholen. Ein unabhängiger Experte soll prüfen, ob die Sicherheitsmaßnahmen im Tresorbereich den Anforderungen entsprochen haben.

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Wichtiger Etappensieg für die Kläger

Für die Klägerseite ist die Entscheidung ein Erfolg. Der Gutachter wird die Sparkasse vor Ort untersuchen, die Bank muss ihm dafür Zugang gewähren. Die Vertreter der Geschädigten sehen sich dadurch in ihrer Einschätzung bestätigt, dass mögliche Sicherheitsmängel eine entscheidende Rolle gespielt haben könnten. Bis das Gutachten vorliegt und das Verfahren weitergeht, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.