Fünf Jahre nach der EU-RegelungTrotz Verbot! Warum ihr immer noch Plastikstrohhalme kaufen könnt

Fünf Jahre nach dem EU-Verbot sind Plastikstrohhalme und Einweg-Plastikbesteck noch immer im Internet erhältlich.
Fünf Jahre nach dem EU-Verbot sind Plastikstrohhalme und Einweg-Plastikbesteck noch immer im Internet erhältlich.
Ralf Hirschberger/dpa

Eigentlich sollten sie längst verschwunden sein.
Doch wer im Internet sucht, wird oft noch fündig. Fünf Jahre nach dem EU-Verbot werden Einweg-Plastikstrohhalme, Plastikbesteck und andere Wegwerfartikel weiterhin angeboten. Umweltschützer schlagen Alarm und werfen Politik und Behörden Versagen vor.

Verbot mit Schlupfloch? Umweltschützer sprechen von „politischem Armutszeugnis“

Seit dem 3. Juli 2021 sind Einweg-Plastikstrohhalme, Plastikbesteck, Rührstäbchen, Einwegteller, Wattestäbchen und weitere Wegwerfartikel aus Kunststoff in der EU verboten. Ziel ist es, die Umwelt vor immer mehr Plastikmüll zu schützen. Viele Hersteller steigen deshalb auf Alternativen aus Papier, Holz oder Bambus um.

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Doch im Internet tauchen die verbotenen Produkte noch immer auf. Teilweise werden sie offen als Plastikstrohhalme oder Plastikbesteck angeboten, teilweise wird lediglich der Begriff „Einweg“ weggelassen. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist das ein unhaltbarer Zustand. „Ob Gabeln oder Strohhalme - solche Einweg-Plastikartikel werden im Internet noch immer auf diversen Webseiten zum Kauf angeboten, das ist ein politisches Armutszeugnis“, sagt Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe der dpa. Sie fordert, dass der Staat konsequent gegen Online-Händler vorgeht und Verstöße sanktioniert.

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Ministerium erklärt: Alte Lagerbestände dürfen verkauft werden

Doch warum landen die Produkte überhaupt noch im Warenkorb? Das Bundesumweltministerium verweist auf eine entscheidende Ausnahme. Zwar sei das Inverkehrbringen neuer Einweg-Plastikartikel verboten und stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verkauf von Lagerbeständen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots vorhanden waren, sei jedoch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung erlaubt.

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Genau darin sehen Umweltschützer das Problem. Wohlgemuth bezweifelt gegenüber der dpa, dass sämtliche heute angebotenen Produkte tatsächlich noch aus Lagerbeständen von 2021 stammen. Sie befürchtet vielmehr, dass Unternehmen neue Ware beschaffen und diese unter dem Deckmantel alter Bestände verkaufen könnten.

Es braucht mehr Unterstützung

Trotz aller Kritik bewertet die Deutsche Umwelthilfe das Verbot grundsätzlich positiv. Weniger Plastik lande inzwischen in Parks, Flüssen und Meeren. Doch der Weg sei noch lange nicht zu Ende. „Noch immer werden massenhaft Wegwerfartikel genutzt, etwa Besteck aus Bambus - obwohl es doch längst gute Mehrweg-Alternativen gibt“, sagt Wohlgemuth.

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Sie fordert deshalb mehr staatliche Unterstützung für Gastronomie und Handel – etwa finanzielle Hilfen für Spülmaschinen, einheitliche Mehrwegsysteme und Rückgabemöglichkeiten über Pfandautomaten. Auch eine Abgabe auf Einwegverpackungen könne den Umstieg beschleunigen. Als Vorbild nennt sie die Einwegverpackungssteuer in Tübingen.

Auch das Bundesumweltministerium will nachschärfen. Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinie setzt sich das Ministerium dafür ein, den unbegrenzten Abverkauf alter Lagerbestände künftig zu streichen. Eine schnelle Lösung ist allerdings nicht in Sicht: Die Evaluierung der Richtlinie soll erst im Juli 2027 abgeschlossen sein. (nha)

Verwendete Quellen: dpa